• 22.06.2006, 12:16:07
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RTR-GmbH verhandelt mit Berufsgruppe Kabel-TV über "millionenschwere" Digital-Förderung der Kabelnetze

RTR-Geschäftsführer Grinschgl nimmt Stellung zu einer Pressekonferenz der UPC Telekabel

Wien (OTS) - Seit Anfang 2005 führt die RTR-GmbH Gespräche mit der
Berufsgruppe Kabel-TV der Wirtschaftskammer Österreich, unter dem
Vorsitzenden Mag. Günther Singer, über eine Förderung der
Digitalisierung der österreichischen Kabelnetze aus dem
Digitalisierungsfonds.

Gemäß dem von der Europäischen Kommission in Brüssel genehmigten
Digitalisierungsfonds sind die Gelder dieses Fonds plattformneutral
zur Beschleunigung der Rundfunkdigitalisierung einzusetzen. "Nachdem
die Berufsgruppe Kabel TV das konstruktive Gespräch über
Fördermaßnahmen bei Kabelnetzen gesucht hat, haben wir den Vorschlag
unterbreitet, etwa ein Jahr nach der Einführungskampagne für das
digitale Antennenfernsehen, DVB-T, im Herbst 2006 eine vergleichbare,
daher auch ,millionenschwere’ Kabelförderung anzubieten", erklärt Dr.
Alfred Grinschgl, Geschäftsführer des Fachbereichs Rundfunk der
RTR-GmbH.

Grundsätzlich zielt das von der RTR-GmbH zur Diskussion gestellte
Modell darauf ab, im Frühherbst 2007 für 100.000 Frühumsteiger im
Kabelbereich Gutscheine über jeweils EUR 40,- insgesamt also vier
Millionen Euro, auszugeben. Wie heuer für DVB-T sollte für eine
derartige Kabelförderung ebenfalls ein Zeitraum von zwei Monaten
vorgesehen werden, dies mit dem Ziel, die Preise für Set-Top-Boxen
der Kabelteilnehmer herabzusetzen.

Ziel der nächsten gemeinsamen Sitzung der Berufsgruppe Kabel-TV und
der RTR-GmbH am 5. Juli 2006 ist es, über diesen Vorschlag der
RTR-GmbH sowie auch über alternative Vorschläge der Kabelbetreiber zu
sprechen.

Die Kabelnetzbetreiber wünschen sich prinzipiell einen gemeinsamen
technologieneutralen Start der Umstellung aller Plattformen als
sinnvollste und effizienteste Methode für die Digitalisierung. Aber
auch der Variante der RTR-GmbH, nämlich eine Verschiebung und
Konzentration der Fördermaßnahmen für Kabel-TV auf den Herbst 2007,
kann die Berufsgruppe Kabel TV etwas abgewinnen, wobei sie sich
diesbezüglich noch eine konkrete Fixierung der Eckpunkte durch die
RTR-GmbH wünscht.

Klarstellung zur Einführung von DVB-T
Da heute die UPC-Telekabel in einer Pressekonferenz zur Einführung
von DVB-T in Österreich Stellung genommen hat, ist es aus Sicht der
RTR-GmbH erforderlich, eine Richtigstellung vorzunehmen.

Im Rahmen dieser Pressekonferenz kritisiert die UPC Telekabel die
Einführung des digitalen Antennenfernsehens als "überteuertes
Minderheitenprogramm".

Dazu Grinschgl: "Bei der Einführung des digitalen Antennenfernsehens
geht es darum, die Terrestrik als den traditionell allgemein
zugänglichen und kostenlosen Weg zu österreichischen
Fernsehprogrammen zukunftstauglich zu machen. DVB-T in Österreich
wird eine Grundversorgung mit Digital-TV und damit verbunden mit
Diensten der Informationsgesellschaft bieten - frei von
Zugangsbeschränkungen und zusätzlichen Gebühren! Ohne die
Digitalisierung wäre die Terrestrik in wenigen Jahren vom Markt
verschwunden - die Konsumenten und die österreichischen
Programmveranstalter könnten dann nur noch zwischen Kabel- und
Satelliten-Empfang wählen, wobei die außerhalb der Ballungsräume
lebenden Menschen auf den Empfang über Satellit angewiesen wären."

Die Digitalisierung des terrestrischen Fernsehens ist ein komplexes
und langfristig vorbereitetes Projekt mit großen Auswirkungen auf den
Medien- und Wirtschaftsstandort Österreich, das als Teil einer
gesamteuropäischen Initiative zu sehen ist. Zahlreiche Länder Europas
haben DVB-T bereits eingeführt - in Deutschland etwa wurde das
analoge terrestrische Fernsehen bereits in den meisten Ballungsräumen
eingestellt.

Die österreichische Strategie wurde im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft
"Digitale Plattform Austria" intensiv und unter Einbindung aller
gesellschaftspolitischen Gruppen vorbereitet. Darauf aufbauend
veröffentlichte die Regulierungsbehörde KommAustria, deren
Geschäftsapparat die RTR-GmbH darstellt, Ende 2003 das
"Digitalisierungskonzept". Darin werden drei Leistungsmerkmale für
eine erfolgreiche Digitalisierung des Antennenfernsehens
identifiziert:

- mehr Programmvielfalt,
- digitale Zusatzdienste in einem offenen Standard
- und neue Empfangsmöglichkeiten.

Insbesondere in der Einführungsphase wird die Programmvielfalt
aufgrund der allgemein vorherrschenden Frequenzknappheit noch stark
limitiert bleiben. Zwar konnten im Rahmen der vergangene Woche
abgeschlossenen internationalen Planungskonferenz in Genf die
österreichischen Ziele, was künftige weitere Bedeckungen für DVB-T
anbelangt, voll erreicht werden, bis sich diese zusätzlichen
Kapazitäten tatsächlich auf die DVB-T-Programmvielfalt auswirken,
werden allerdings noch einige Jahre vergehen.

Die drei TV-Programme - ORF1, ORF2 und ATV - in der Startphase werden
noch im ersten Halbjahr 2007 um drei weitere Programme ergänzt
werden. Sukzessive werden dann noch weitere Programme über DVB-T
verbreitet werden können

Umso mehr Gewicht kommt in der Startphase von DVB-T den digitalen
Zusatzdiensten (attraktive Informationsangebote von ORF und ATV) und
den neuen Empfangsformen, wie etwa mobiler und "portable
indoor"-Empfang (mit Zimmerantenne) in digitaler Bild- und
Tonqualität zu.

Zusätzlich macht das digitale Antennenfernsehen den ortsunabhängigen
TV-Empfang möglich, etwa mit portablen Geräten oder über Laptop.

Grinschgl abschließend: "Es obliegt nun dem Plattformbetreiber ORS in
Kooperation mit den österreichischen TV-Veranstaltern, den
Konsumenten die Vorteile von DVB-T so zu kommunizieren, dass diese
die Umstellung von analog auf digital als positive technologische
Entwicklung erkennen."

Zudem kritisierte UPC Telekabel, dass die DVB-T-Frequenzen im Rahmen
eines Auswahlverfahrens vergeben werden, und nicht, wie etwa - bei
Frequenzen, die für Telekom-Dienste, genutzt werden (zB WIMAX oder
UMTS) versteigert werden. Hier ortet Hintze eine "Schlechterstellung
der Telekom-Branche".

Dazu Grinschgl: "Bei der Vergabe von Rundfunkfrequenzen - also für
den Betrieb von Radio und Fernsehen - geht es nicht nur ums Geld.
Hier geht es insebsondere um sensible Fragestellungen in Bezug auf
Meinungsvielfalt, weshalb eine Zuteilung an den Meistbietenden hier
ein denkbar ungünstiger Weg wäre, die Frequenzen zu vergeben. Aus
diesem Grund hat der Gesetzgeber im Privatfernseh- und
Privatradio-Gesetz für die Vergabe von Rundfunkfrequenzen einen
"Beauty Contest" mit gestetzlich festgelegten Auswahlkriterien
vorgesehen."

Rückfragehinweis:

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
   Sebastian Loudon
   Tel.: (++43-1) 58 058/156
   Fax: (++43-1) 58 058/9156
   mailto:[email protected]

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