• 13.06.2006, 08:43:23
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  • OTS0015 OTW0015

Billigsprit: Land Kärnten verliert beim Obersten Gerichtshof

Tankstellen der öffentlichen Hand müssen sich wie private Anbieter verhalten

Wien (OTS) - Aufgrund der nun vorliegenden Entscheidung des
Obersten Gerichtshofes (OGH) gegen das Land Kärnten steht endgültig
fest: Die öffentliche Hand, also z.B. Länder und Gemeinden, dürfen
Treibstoffe nicht zu betriebswirtschaftlich nicht gerechtfertigten
Preisen oder unter missbräuchlichem Einsatz öffentlicher Mittel, wie
etwa bei Beschäftigung von Landesbediensteten, abgeben, um damit
insbesondere auch den kleinen Tankstellenbetreibern unlautere
Konkurrenz zu machen.

Nach der Urteilsbegründung ist die Treibstoffabgabe auch bei
vollständig gedeckten Selbstkosten ein sittenwidriger Missbrauch der
Machtstellung der öffentlichen Hand. Länder und Gemeinden müssen bei
unternehmerischer Tätigkeit so wie ein privater Unternehmer
betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Verkaufspreise kalkulieren, um
einen kaufmännisch orientierten Unternehmensgewinn zu erzielen. Das
heißt, sie müssen so agieren, wie es auch ein privater Anbieter tut.
Die öffentliche Hand darf keinen Verdrängungswettbewerb auf Kosten
des Steuerzahlers betreiben.

Diese Grundsätze gelten für alle Tankstellen der öffentlichen
Hand, insbesondere auch für jene der Stadt Villach, wo der OGH in
einem anderen Verfahren zum Schluss gekommen ist, dass im dort zu
beurteilenden Einzelfall nach entsprechenden Abänderungen nach
erlassener einstweiliger Verfügung kein sittenwidriges Verhalten
(mehr) vorlag, weil ein Gewinn erwirtschaftet wurde. Auch die Stadt
Villach wird aber in Zukunft nicht anders als jeder andere
Tankstellenbetreiber in Österreich ihre Treibstoffpreise
betriebswirtschaftlich ohne jede Quersubventionierung kalkulieren und
einen angemessenen Gewinn erzielen müssen.

Sollten Tankstellen der öffentlichen Hand diese Schranken des
fairen Wettbewerbs nicht einhalten, wird der Schutzverband neuerlich
einschreiten.

Rückfragehinweis:
Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb
Geschäftsführer Mag. Hannes Seidelberger
Tel.: 01 / 514 50 - 3292
mailto:hannes.seidelberger@schutzverband.at
1040 Wien, Schwarzenbergplatz 14

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