- 09.06.2006, 10:35:09
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Tagung europäischer Ombudsmann-Einrichtungen in Wien
Wien (OTS) - Zu der Konferenz, die vom International Ombudsman
Institute und dessen Europavorsitzendem Peter Kostelka vom 11. bis
13. Juni 2006 veranstaltet und im Parlament eröffnet wird, werden
über 170 Teilnehmer aus 46 europäischen Staaten erwartet: darunter
der neue Menschenrechtskommissar des Europarates Thomas Hammarberg,
der Bürgerbeauftragte der Europäischen Union Nikiforos Diamandouros
sowie Ombudsmänner und -frauen aus Europa und Zentralasien, den
Vereinigten Staaten, Australien und China.
Eröffnungsreden werden Bundespräsident Heinz Fischer,
Nationalratspräsident Andreas Khol, der Präsident des International
Ombudsman Institute William Angrick und Volksanwalt Peter Kostelka
halten. Gabriele Kucsko-Stadlmayer wird in ihrem Vortrag "Die
Befugnisse europäischer Ombudsleute" erste Ergebnisse ihrer Studie
präsentieren und damit der interessierten Öffentlichkeit zugänglich
machen.
"Ombudsman-Einrichtungen in Europa" - zu diesem Thema wird derzeit
an der Universität Wien ein auf zwei Jahre angelegtes
rechtsvergleichendes Forschungsprojekt durchgeführt. Gefördert wird
dieses von der Oesterreichischen Nationalbank, unterstützt durch das
International Ombudsman Institute der Universität von Alberta
(Kanada) sowie die österreichische Volksanwaltschaft. Erste
Ergebnisse des Projekts sollen nun im Rahmen einer Europäischen
Ombudsmann-Konferenz vorgestellt werden. Projektleiterin Gabriele
Kucsko-Stadlmayer vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht haben
in den letzten Monaten Rechtsquellen recherchiert und Fragebögen
ausgewertet, mit denen 75 parlamentarische Ombudsleute europäischer
Staaten eingeladen waren, ihre rechtlichen Grundlagen im Rahmen des
jeweiligen Verfassungssystems zu erläutern, aber auch ihre
Erfahrungen, Erfolge und Schwierigkeiten aus der Praxis darzulegen.
Ziel des Forschungsprojekts ist es, die Entwicklung der
"Ombudsmann-Idee" seit ihrer Entstehung 1809 in Schweden bis in die
Gegenwart nachzuzeichnen und wesentliche Strukturunterschiede bei der
rechtlichen Ausgestaltung der einzelnen Modelle aufzuzeigen. Seinen
vorläufigen Endpunkt nahm der Prozess 2004 in Armenien und Luxemburg.
Er ist aber noch keineswegs abgeschlossen: Bereits in der "Pipeline"
befinden sich parlamentarische Ombudsmann-Einrichtungen in Jordanien,
der Türkei und Serbien. Immer öfter sind auch Frauen Trägerinnen
dieses Amts (vgl zB Vereinigtes Königreich, Belgien,
Bosnien-Herzegowina, Litauen, Azerbaijan).
Kern des Ombudsmann-Konzepts ist die Kontrolle der Verwaltung
durch unabhängige, parlamentarisch bestellte Organe, die hohe
persönliche Autorität und "sanfte" Befugnisse zu Untersuchung und
Veröffentlichung von Missständen aufweisen, aber keine typisch
staatlichen Zwangsbefugnisse haben. Die historische Entwicklung zeigt
einen großen Erfolg dieses Konzepts, aber auch starke Veränderungen
seiner Struktur: Stand in den Siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts
noch die Idee von Bürgernähe und Transparenz der Verwaltung im
Vordergrund, so weist man den Ombudsleuten heute vielfach eine
zentrale Rolle für den Menschenrechtsschutz zu. Dies betrifft vor
allem die jungen Demokratien Süd-, Zentral- und Osteuropas sowie
Zentralasiens, die dem Europarat im letzten Jahrzehnt nach
Zusammenbruch des Kommunismus beitraten, die Europäische
Menschenrechtskonvention ratifiziert haben und - in möglichst kurzer
Zeit - funktionsfähige demokratische Institutionen zu etablieren
hatten. Personen mit hoher Integrität, Unabhängigkeit und Erfahrung
auf dem Gebiet des Menschenrechtsschutzes können gerade in der Rolle
von Ombudsleuten einen wichtigen Beitrag zu diesem Prozess leisten:
Die Empfehlung 1615 (2003) der Parlamentarischen Versammlung des
Europarats betont das Anliegen, Ombudsleuten eine zentrale Funktion
im Verfassungssystem einzuräumen: "Ombudsmen have a valubale role to
play at all levels of public administration". Oft wurden diese daher
nun auch mit starken Befugnissen betraut, die unabhängigen Gerichte
zu unterstützen, Rechtsakte bei diesen anzufechten und
Gesetzesreformen zu initiieren. Die Institution des "Ombudsmannes"
trägt damit in umfassender Weise zu Demokratisierung und
rechtsstaatlicher Stabilisierung, aber auch zur Entstehung einer
neuen Zivilgesellschaft in diesen Staaten bei.
Tagungsprogramm unter www.ioi-europe.org/index2.html
Rückfragehinweis:
Mag. Johannes Mak
Ecker & Partner GmbH
Loquaiplatz 12, 1060 Wien
Tel.: +43 (0)1 59932-36
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