- 08.06.2006, 10:55:24
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ARBÖ: Wohin mit dem Pickerl auf Motorrädern und Mopeds
Wien (OTS) - Pickerl am Helm, Pickerl am Tank? Kaum zu glauben:
Aber das Pickerl ("Wiederkehrende Begutachtung gemäß § 57a
Kraftfahrgesetz/KFG") darf nicht überall hin geklebt werden, so der
ARBÖ.
Gemäß Paragraf 9, Absatz 2 Prüf- und
Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) muss bei einem einspurigen
Kraftrad das Pickerl - oder im Fachjargon auch Begutachtungsplakette
genannt - an der rechten Seite des Scheinwerfers oder in der Nähe des
Scheinwerfers angebracht werden. Dr. Barbara Auracher-Jäger, Leiterin
des ARBÖ-Rechtsreferates: "Das Gesetz schreibt den Platz dafür sehr
genau vor: Der unterste Punkt muss mindestens 40 cm und der oberste
Punkt darf höchstens 190 cm über der Fahrbahn liegen." Wird das
Pickerl nicht an den vorschriftsmäßigen Platz geklebt, dann droht
theoretisch aufgrund des hohen Strafrahmens des KFG eine Strafe bis
5.000 Euro.
Zur Erinnerung: Krafträder, also ein- oder mehrspurige Mopeds,
Motorräder, Kleinmotorräder und Leichtmotorräder müssen die
Begutachtung gemäß § 57a KFG jährlich durchführen lassen.
ARBÖ-Mitglieder haben es hier gut: Die "Pickerl"-Überprüfung kann
kostengünstig in allen ARBÖ-Dienststellen erledigt werden
Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Sieglinde Rernböck
Tel.: (++43-1) 89121-244
mailto:presse@arboe.at
http://www.arboe.at
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