- 01.06.2006, 11:31:23
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EU-Plenum: Soeben Martin-Bericht zu EU-Statistiken beschlossen
Brüssel (OTS) - Bessere Daten zu Unternehmen ohne zusätzliche
Bürokratie / Martin erstmals mit legislativem Bericht betraut /
Endlich werden auch ausländische Niederlassungen und Tochterfirmen
sinnvoll erfaßt / Ein Stück mehr europäische Transparenz
Soeben wurde im Plenum des Europäischen Parlaments der sogenannte
Martin-Bericht zu EU-Statistiken mit überwältigender Mehrheit
angenommen. Damit kommen monatelange Arbeiten zum Abschluß, in denen
es um einen neuen Rahmen für europaweite Unternehmensregister ging.
Berichterstatter Hans-Peter Martin dazu: "Was die Sozialistische
Fraktion mir in fünf Jahren verwehrt hat, wurde nunmehr als
fraktionsfreier, unabhängiger EU-Abgeordneter möglich: die Tätigkeit
als Berichterstatter für einen legislativen Bericht, mithin nicht nur
für einen der unzähligen, fast immer folgenlos bleibenden
parlamentarischen Initiativberichte.
Zum Inhalt des Berichts: Vernünftige statistische Daten sind für
politische und unternehmerische Entscheidungen unverzichtbar. Bei
falschen Zahlen werden zumeist auch falsche Entscheidungen getroffen.
Der Aufwand für die Datenerhebung darf aber auch nicht überborden.
Der Eurostat-Skandal muß da allen eine Lehre sein. In Abklärungen mit
Statistikern und betroffenenen Unternehmen konnte jetzt eine
zukunftsweisende Lösung gefunden werden, wie Daten über
Unternehmenstätigkeiten sinnvoll erfaßt und ausgewertet werden
können. Endlich werden auch ausländische Niederlassungen und
Tochterfirmen sinnvoll erfaßt. Hinzu kommen landwirtschaftliche
Betriebe und die Tätigkeiten der öffentlicher Verwaltung. All dies
ist auch für qualitativ hochwertige Vergleiche etwa mit den USA oder
China hilfreich. Bei all dem werden keine neuen bürokratischen Kosten
entstehen. Die Annahme dieses Berichts bringt somit ein Stück mehr
europäische Transparenz."
Der offizielle Titel (im berüchtigten Eurospeak) lautet: "Bericht
über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für
Unternehmensregister für statistische Verwendungszwecke und zur
Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates".
Der Martin-Bericht ist über www.eti.info jederzeit abrufbar.
Rückfragehinweis:
Büro Dr. Martin
Tel.: +43 664 20 18 037
mailto:[email protected]
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