- 31.05.2006, 13:27:12
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Gesetz zur Patientenverfügung tritt am 1. Juni in Kraft! Rechtsanwälte bieten individuelles Rechtsberatungspaket an
Wien (OTS) - Die Möglichkeit durch eine Patientenverfügung eine
Behandlungsentscheidung für den Fall einer später eintretenden
Entscheidungsunfähigkeit zu treffen, war in der Rechtssprechung schon
immer anerkannt. Die Verbindlichkeit einer solchen Verfügung war
jedoch zweifelhaft. Mit 1. Juni tritt das neue
Patientenverfügungsgesetz, welches diese Unklarheiten beseitigt und
festlegt unter welchen Voraussetzungen die Patientenverfügung
verbindlich ist, in Kraft.
Bisher haben sich in Österreich mehr als 100.000 Personen für eine
Patientenverfügung zur Absicherung ihrer Behandlungswünsche
entschieden. Diese dienten regelmäßig nur als Orientierungshilfe für
die ärztliche Entscheidung. Das neue Gesetz sieht vor, dass eine
Patientenverfügung für den behandelnden Arzt verbindlich ist, wenn
sie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, nämlich nach
Aufklärung durch einen Arzt, von einem Rechtsanwalt, Notar oder
rechtskundigen Mitarbeiter einer Patientenanwaltschaft errichtet
worden ist. Das Gesetz gibt dem Patienten höchstmögliche Autonomie,
der in seiner Verfügung eine medizinische Behandlung ablehnen kann.
Um Interessierten mehr Einsicht in die komplexen Rahmenbedingungen
einer Patientenverfügung zu bieten, haben Österreichs Rechtsanwälte
ein vorsorgliches Beratungspaket, den "Patientenverfügungs-Check"
entwickelt. Im Rahmen eines individuellen Beratungsgespräches und
anhand einer Musterpatientenverfügung erläutert der Rechtsanwalt,
welche Punkte beim Aufsetzen einer Patientenverfügung unbedingt zu
beachten sind. Er hilft bei der Entscheidung, ob eine derartige
Verfügung für den Ratsuchenden überhaupt in Frage kommt und erklärt
die Voraussetzungen für eine verbindliche Patientenverfügung und
weist auf die beschränkte zeitliche Geltung und ihre jederzeitige
Widerrufbar- und Abänderbarkeit hin.
Rechtsanwaltskammertags-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler: "Gerade
Menschen, die es gewohnt sind, ihr Leben selbst zu bestimmen, müssen
auch für den Fall, dass sie nicht mehr urteils-, einsichts- oder
äußerungsfähig sind, darauf vertrauen können, dass ihrem Willen
entsprochen wird. Das kann mit der verbindlichen Patientenverfügung
erreicht werden. Der vorangehende Check durch die Rechtsanwälte
hilft dabei".
Die Kosten für den Patientenverfügungs-Check liegen bei Euro 120.-
(inkl. USt). Die Liste jener Rechtsanwälte, die diese innovative Form
der Rechtsberatung anbieten, ist unter www.rechtsanwaelte.at
abrufbar. Die für die Patientenverfügung notwendige ärztliche
Beratung ist gesondert beim jeweiligen Arzt zu bezahlen.
In Österreich gibt es 4900 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent
davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und
unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten
verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz,
die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten
gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit
verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat
gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die
Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den
Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.
Rückfragehinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Julia Bisanz, Tel. 01 / 535 12 75- 15
PR-Agentur comm:unications, Sabine Pöhacker, Tel. 01/ 315 14 11-0
www.rechtsanwaelte.at
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