• 31.05.2006, 10:24:17
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FCG: EU-Ratsbeschluss über Dienstleistungsrichtlinie ist ein Erfolg der österreichischen Ratspräsidentschaft

Wien (OTS) - Wer noch den "so genannten Bolkesteinentwurf" kannte,
muss sich über die nunmehr erzielten Positionen zur
Dienstleistungsrichtlinie freuen, sagte heute ÖGB-Vizepräsident und
FCG-Bundesvorsitzender Karl Klein.

Man kann stolz sein, dass unter Führung von BM Dr. Bartenstein das
so genannte "Herkunftslandprinzip" gestrichen, der Anwendungsbereich
der Richtlinie begrenzt und die Kontroll- und Überwachungsrechte dem
Land zugeordnet wurden, in dem die Dienstleistung erbracht wird.
Besonders wichtig ist, dass jenes Arbeitsrecht angewendet wird, das
im Land gilt, in dem die Arbeit geleistet wird.

Entscheidend wird allerdings sein, dass der endgültige Beschluss
des Rates nicht hinter den Festlegungen des EU-Parlamentes
zurückbleibt. Das gilt vor allem auch für die Beachtung der
Grundrechts-Charta, die nicht eingeschränkt werden darf, speziell in
den Fragen des Arbeits- und Arbeitsschutzrechtes, sowie des Rechtes
auf Arbeitskampfmaßnahmen. (Schluss)

Rückfragehinweis:
ÖGB-VPräs. Karl Klein
FCG im ÖGB
Tel.: 01/53444-210

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