- 30.05.2006, 08:43:46
- /
- OTS0020 OTW0020
Betriebsrat kritisiert Vorverurteilung der Hypo Alpe-Adria
Der Hypo Betriebsrat hinterfragt die Vorgehensweise der FMA und fordert Gleichbehandlung.
Klagenfurt (OTS) - Als Vertreter der MitarbeiterInnen der HYPO-
ALPE-ADRIA GRUPPE ist es uns - nach Vorliegen der vom Aufsichtsrat
festgestellten Konzernbilanzen für die Geschäftsjahre 2004 und 2005 -
ein großes Anliegen, auch unsere Sichtweise darzustellen:
Eingangs möchten wir in Erinnerung rufen, dass die
Bestätigungsvermerke der Bilanzen 2004 sowohl der HYPO
ALPE-ADRIA-BANK AG als auch der HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG
widerrufen wurden. Dies ist geschehen - obwohl es unserer Kenntnis
nach dafür keine Gesetzesbestimmung im österreichischen
Handelsgesetzbuch gibt. Lediglich ein von den Wirtschaftsprüfern in
Auftrag gegebenes Gutachten (Berufsrechtsausübungsrichtlinie für
Wirtschaftsprüfer) und einige Fachkommentare gehen von der
Zulässigkeit einer derartig massiv in den Vertrauensschutz von
Geschäftspartnern eingreifenden Vorgehensweise aus.
Nichts desto trotz ist es den MitarbeiterInnen - mit beispiellosem
Einsatz - gelungen, innerhalb von sechs Wochen, sowohl die
Konzern-, als auch die Einzelbilanzen für die Geschäftsjahre 2004
und 2005 der HYPO ALPE-ADRIA-GRUPPE aufzustellen und dem Aufsichtsrat
zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Bilanzen wurden vom Aufsichtsrat
anlässlich der Sitzung am 26.05.2006 genehmigt.
Wie sich zwischenzeitig herausgestellt hat, wären - auch nach
Auffassung der Bankprüfer - bis zu sechs verschiedene
Bilanzierungsvarianten im Zuge der Bilanz-neuerstellungen vertretbar
gewesen. Darunter auch die Bilanzierungsvariante für 2004, die für
die HYPO ALPE-ADRIA-GRUPPE positiv gewesen wäre (Euro +68 Mio.).
Eine besondere Rolle kommt bei den Geschehnissen der letzten
Wochen der Finanzmarktaufsicht zu. Deren Sichtweise hat faktisch dazu
geführt, dass wir in der Konzernbilanz 2004 nunmehr ein negatives EGT
(Euro -99 Mio.) ausweisen müssen. Natürlich hätte die HYPO ALPE-ADRIA
GRUPPE auf ihre Bilanzierungsvariante bestehen können, was zu einer
zeitlichen Verlängerung des unklaren Status geführt hätte.
Die HYPO ALPE-ADRIA-GRUPPE, einer der größten österreichischen
Anleiheemittenten am internationalen Kapitalmarkt, musste zum Wohle
des Unternehmens, die für die HYPO ALPE-ADRIA-GRUPPE nachteiligste
Bilanzierungsvariante de facto akzeptieren, um einen noch größeren
Schaden zu vermeiden.
Hier stellt sich für uns als Betriebsräte die Frage nach der
"Gleichbehandlung" mit anderen Kreditinstituten. Wir halten fest,
dass wir selbstverständlich alle Unterstützungsmaßnahmen durch die
Republik Österreich für unsere KollegInnen bei der BAWAG begrüßen.
Allerdings hätten wir uns seitens der Finanzmarktaufsicht als
objektive Behörde dieselbe Behandlung für die HYPO ALPE-ADRIA-GRUPPE
erwartet.
Besonders hinterfragenswert erscheint uns auch das
Selbstverständnis der Finanzmarktaufsicht. Durch eine Behörde, die
die HYPO ALPE-ADRIA-GRUPPE in Medienberichten vorverurteilt, können
wir uns als Vertreter unserer MitarbeiterInnen keine objektive und
faire Beurteilung vorstellen. Es stellt sich für uns daher die Frage,
welche Interessen sich hinter einer derartigen Vorgehensweise
verbergen. Diese Frage gewinnt noch mehr an Bedeutung, wenn man weiß,
dass gegen Mitglieder des Vorstandes der HYPO ALPE-ADRIA-GRUPPE vor
Abschluss der Prüfungen ein Verfahren betreffend der Zuverlässigkeit
gemäß Bankwesengesetz eingeleitet wurde.
An dieser Stelle bringen wir klar zum Ausdruck, dass aus unserer
Sicht die "Unschuldsvermutung" gegenüber dem Management gilt. Den
unabhängigen staatlichen Gerichten sollte man nicht vorgreifen - auch
nicht durch die Finanzmarktaufsicht. Bis zum Vorliegen eines Urteils
halten wir das bestehende Vertrauen in unser Management aufrecht.
Aus unserer Sicht steht das derzeitige Management klar und
unmissverständlich für Selbstständigkeit, Erhalt der
Headquarter-Funktion in Klagenfurt, sowie Sicherstellung hoch
qualifizierter Arbeitsplätze in der Wirtschaftsregion Kärnten. Es
entspricht daher unserer Verantwortung als Betriebsräte gegenüber den
MitarbeiterInnen und deren Familien, einer "Enthauptung" der HYPO
ALPE-ADRIA-GRUPPE nicht tatenlos zuzusehen und sind dazu bereit bis
zum Äußersten zu gehen.
Als Vertreter von 1027 MitarbeiterInnen in Österreich und über
5000 MitarbeiterInnen im Konzern dürfen wir Sie daher höflich
ersuchen, alles im Rahmen Ihrer Einflussmöglichkeiten zu unternehmen,
um eine weitere Vorverurteilung der HYPO ALPE-ADRIA zu vermeiden.
Die Betriebsräte der Hypo Alpe-Adria-Gruppe
Eva Johansson
Vorsitzende des Betriebsrates
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | HAA