- 29.05.2006, 10:32:59
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Maturareisen: AKNÖ kritisiert Geschäftspraktiken der Veranstalter
Hohe Stornogebühren und nachträgliche Preiserhöhungen sind Alltag
Wien (AKNÖ) - Wer eine Maturareise gebucht hat und storniert, muss
oft unverhältnismäßig hohe Stornogebühren zahlen. Um die Information
vorab ist es schlecht bestellt. Die AKNÖ-Konsumentenberatung
kritisiert die Geschäftspraktiken zweier großer Reiseveranstalter.
Sechs Schülerinnen haben im Vorjahr bei X-JAM eine Maturareise
gebucht. Wegen Ferialjob, Eignungstests für das Studium und privater
Probleme mussten fünf von ihnen stornieren. Auf ihre telefonische
Anfrage hin wurde ihnen Anfang März ein kostenloses Storno
zugesichert. Sie haben das Storno-Formular aus dem Internet
ausgefüllt und gefaxt. Kurz darauf erhielt jede eine Rechnung von 180
Euro. "Als die Mädchen nachgefragt haben, wollte man bei X-JAM nichts
von der mündlichen Zusicherung wissen. Die Ansprechpersonen waren für
die Schülerinnen nicht erreichbar. Nachdem wir schriftlich
interveniert haben, bestritt der Reiseveranstalter alles", erklärt
Konsumentenberaterin Renate Schiller.
Laut Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) ist eine Stornogebühr
von 10 Prozent bis zum 30. Tag vor Reiseantritt vorgesehen. Beim
Reiseanbieter X-Jam ist jedoch laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) ein Mindeststornobetrag von 180 Euro zu zahlen. Die
AKNÖ-KonsumentenberaterInnen kritisieren, dass die Reiseveranstalter
die SchülerInnen vor Buchung darüber nicht ausreichend informieren.
"Die Jugendlichen bekommen die AGBs nicht in die Hand. Praktisch
jeder Reiseveranstalter druckt diese im Katalog ab,
Maturareiseanbieter nicht".
Zwt: Auch Mitreisende zahlen bei Storno eines Schülers drauf
Ein weiterer Fall: Von drei Burschen, die eine Dreierbelegung in
einem Doppelzimmer gebucht haben, musste einer stornieren. Er hat
Stornogebühr bezahlt, aber auch seinen Mitreisenden werden vom
Veranstalter Splash Line je 35 Euro mehr verrechnet. "Das ist eine
unzulässige, nachträgliche Preiserhöhung", so die Leiterin der
Konsumentenberatung der AKNÖ, Dr. Eva Schreiber.
Zwt: AKNÖ-Tipps
- Wenn bereits storniert und mehr als 10 Prozent Stornogebühr
verrechnet wurde oder wenn nachträgliche Reisepreiserhöhungen
anfallen, können die Konsumentenberater der AKNÖ informiert werden.
Nachträgliche Forderungen der Veranstalter sollten außerdem nur
"unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung" bezahlt werden. Dies sollte
auf dem Zahlschein oder der Überweisung vermerkt werden. Das macht
eine Reklamation leichter.
- Bei Reisemängeln sollte sofort am Urlaubsort reklamiert werden.
Sollte der Mangel nicht behoben werden, so ist vom Reiseleiter oder
der Hotelleitung eine schriftliche Bestätigung zu verlangen.
Dokumentation mit Fotos bzw. Filmaufnahmen sowie Zeugen sind für die
Durchsetzung von Ansprüchen sehr hilfreich.
- Vor, während und nach der Maturareise sollten nicht unüberlegt
Verträge mit Sponsorpartnern der Reiseveranstalter (Handyverträge,
Bankkonten, Zeitungsabos, etc.) abschlossen werden.
Die KonsumentenschützerInnen der AKNÖ sammeln derzeit Beschwerden von
niederösterreichischen SchülerInnen. Für Anfragen ist die
Reiseexpertin der AKNÖ, Renate Schiller, unter 05 7171-1314
erreichbar.
Rückfragehinweis:
AKNÖ-Konsumentenberatung
Dr. Eva Schreiber,Tel: 01 5883-1323.
http://noe.arbeiterkammer.at
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