Obmann Salek: "Historischer Schritt des Gesetzgebers mit unverständlicher Änderung in letzter Sekunde"
Wien (PWK350) - Am Mittwoch, dem 24. Mai hat der Nationalrat
beschlossen, die 8500 Versicherungsagenten ins Handelsvertretergesetz
einzubeziehen. "Seit 1921 wurde uns der erforderliche Mindestschutz
verwehrt. Für uns hat der Gesetzgeber endlich eine Gesetzeslücke
geschlossen, wofür wir uns bedanken", freut sich Komm.Rat Peter
Salek, Obmann des Bundesgremiums der Versicherungsagenten in der
Wirtschaftskammer Österreich.
Das Handelsvertretergesetz bietet wirtschaftlich gebundenen
Selbständigen einen Mindestschutz gegenüber ihrem Auftraggeber. Nicht
zuletzt aufgrund des Widerstands der Versicherungswirtschaft waren
die Versicherungsagenten bisher als einzige betroffene Gruppe vom
Gesetz ausgenommen. Die Rechtsprechung hat dieses Versäumnis erkannt,
jetzt hat auch der Gesetzgeber einen Schritt gesetzt. Für
Versicherungsagenten gelten ab 1. Juli 2006 die allgemeinen Regeln
des Handelsvertretergesetzes.
Nur bei Ausgleichsanspruch und Fortzahlung der Provision nach
Beendigung eines Agenturverhältnisses gelten noch immer antiquierte
Regeln. Hier enthält die Novelle durch Intervention der
Versicherungswirtschaft einen bitteren Beigeschmack: "Die in der
Gesetzesvorlage vorgesehene Absicherung der wirtschaftlichen Existenz
des Agenten als selbständiger Unternehmer, wurde durch einen
Abänderungsantrag wieder zurück genommen. Damit bleibt der
Selbständige benachteiligt gegenüber dem Versicherungsangestellten,
der auch bei Selbstkündigung nach Kollektivvertrag einen Teil seiner
Provision behält", weiß Salek. Für Salek ist diese Änderung in
letzter Sekunde unverständlich, da damit der Berufstand der
Versicherungsagenten weiterhin durch die Versicherer fremdbestimmt
bleibt. (hp)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich BGR der Versicherungsagenten Dr. Rolf Gleissner Tel.: (++43) 0590 900-3338 Fax: (++43) 0590 900-13338 mailto:rolf.gleissner@wko.at http://wko.at/versicherungsagenten/bund/start.htm
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