• 25.05.2006, 11:15:06
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Mitversicherung: Regierung stellt konservatives Familienbild über den sozialpolitischen Schutz

Verschlechterungen vor allem für BezieherInnen niedriger Einkommen

Wien (OTS) - Die Arbeiterkammer hat vor kurzem darauf aufmerksam
gemacht, dass die beitragsfreie bzw. begünstigte Mitversicherung für
Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten mit 1. August wegfällt, wenn
nicht rasch die betreffende vom Verfassungsgerichtshof gestrichene
Bestimmung ersetzt wird. Mit einem nächtlichen Schnellschuss haben
die Regierungsparteien nun einen bemerkenswerten sozialpolitischen
Rückschritt um ein Vierteljahrhundert gesetzt. Seit 25 Jahren sind
Lebenspartner auch ohne Trauschein in der Krankenversicherung des
jeweiligen Partners mitversichert, wenn sie über keine eigene
Krankenversicherung verfügen.

Die drohenden Lücken in der Krankenversicherung hat die Regierung
nun so geschlossen, dass zwar bisher erfasste Lebensgemeinschaften
versichert bleiben. Aber die Partnerinnen und Partner in zukünftig
begründeten Lebensgemeinschaften sind nur dann mitversichert, wenn
sie Kinder haben. Das heißt: Seit 25 Jahren wird in der
Krankenversicherung erstmals wieder zwischen formal geschlossenen
Ehen und Lebensgemeinschaften unterschieden. Zieht etwa ein Paar
zusammen - er hat Arbeit, sie findet keine Beschäftigung - dann wird
ihre begünstigte Krankenversicherung (3,4 Prozent von seinem
Einkommen) nach dem gestrigen Beschluss der Regierungsparteien davon
abhängen, ob sie einen Trauschein haben oder nicht.

"Das ist ein unbegründeter Rückschritt hinter die seit den frühen
Achtzigern geltende Rechtslage", kritisiert Christoph Klein, Leiter
des AK-Sozialbereichs. "Anstatt die letzten Lücken im
Krankenversicherungsschutz zu schließen, soll hier offensichtlich ein
konservatives Familienideal um jeden Preis durchgesetzt werden. Auf
der einen Seite arbeitet die Justizministerin an einem
Gesetzesentwurf zur Definition der Lebensgemeinschaft, auf der
anderen Seite erfahren Menschen ohne Trauschein realpolitische
Verschlechterungen."

Noch dazu werden vor allem BezieherInnen niedriger Einkommen
besonders hart getroffen. So gab es bisher bei einem Monatseinkommen
von 1.000 Euro brutto Krankenversicherungsschutz um 34 Euro. In
Zukunft wird die über kein eigenes Einkommen verfügende
Lebensgefährtin - wenn ihr der fehlende Krankenversicherungsschutz
überhaupt bewusst wird! - für eine freiwillige Selbstversicherung 312
Euro monatlich vorgeschrieben bekommen. Dieser Beitrag ist auf Antrag
herabsetzbar, aber nicht unter ca. 80 Euro. Für Lebensgemeinschaften
mit höherem Einkommen können diese 80 Euro unter dem begünstigten
Beitragssatz der Mitversicherung liegen, aber die kleinen
EinkommensbezieherInnen zahlen in jedem Fall drauf.

Rückfragehinweis:
Cornelia Breuß
AK Wien Kommunikation
tel.: 0664/845 41 58
mailto:cornelia.breuss@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

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