• 20.05.2006, 12:29:41
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  • OTS0023 OTW0023

Mietervereinigung beschließt 20 Punkte zur Wohnkostensenkung

Wien (SK) - "Während sich der Justizausschuss mit weiteren
Verschlechterungen für die Mieterinnen und Mieter beschäftigt, hat
die Mietervereinigung Österreichs ihre personellen Weichen für die
Zukunft gestellt und Doris Bures als Präsidentin wiedergewählt",
sagte die Bundessekretärin der Mietervereinigung, Gabriela Fiala im
Rahmen der heutigen Generalversammlung. Außerdem wurde ein
Sofortprogramm zur Mietensenkung beschlossen. ****

In dem beschlossenen Leitantrag fordert die Mietervereinigung
folgende Maßnahmen zur Senkung der Hauptmietzinse:

* Der Anwendungsbereich - und damit der Preisschutz - des
Mietrechtsgesetzes soll auf sämtliche Mietverhältnisse ausgedehnt
werden.

* Durch die Deckelung der Zuschläge mit max. 25 Prozent vom Richtwert
und einem taxativen Katalog der erlaubten Zu- und Abschläge soll der
Zuschlagsdschungel eingegrenzt werden. Damit werden
Mietzinsobergrenzen wieder nachvollziehbar.

* Die Richtwerthöhe soll durch die jeweilige Landesgesetzgebung
beschlossen werden und damit der politischen Verantwortung
unterliegen.

* Der Lagezuschlag soll höhenmäßig auf max. zehn Prozent des
Richtwertes begrenzt werden.

* Die Mietzinshöhe soll ohne Verfristung jederzeit überprüft werden
können.

* Ein gesetzlicher Indexsprung von fünf Prozent bei Wertanpassungen
soll für alle Mieten gelten, um die jährlichen Mietensteigerungen zu
verhindern.

* Der unbefristete Vertrag soll wieder zur Regel werden. Befristungen
ziehen hohe Umzugskosten nach sich und verhindern die Durchsetzung
von Mieterrechten.

* Vermietete Ausstattungskriterien müssen zwingend in die Erhaltungs-
und Erneuerungspflicht des Vermieters fallen.

* Ein klarer Mietzinsminderungskatalog soll Rechtssicherheit
schaffen.

Zur Senkung der Betriebskosten fordert die Mietervereinigung:

* Herausnahme der Grundsteuer (als Vermögenssteuer der
Hauseigentümer) und der Versicherungsprämien (Risikoabwälzung des
Vermieters) aus dem Betriebskostenkatalog.

* Mieter/innen sollen ein Minderungsrecht des Verwaltungshonorars und
des Reinigungsentgelts erhalten, wenn die entsprechenden Pflichten
nicht erfüllt wurden.

Auch die Nebenkosten sind für Wohnungssuchende oft eine große
finanzielle Hürde. Zu deren Senkung fordert die Mietervereinigung
Österreichs:

* Beschränkung der Kaution auf max. zwei Bruttomonatsmieten,
zwingende Mindestverzinsung der Kaution, erleichterte Rückforderung
im Außerstreitverfahren.

* Kostenteilung der Vergebührung des Mietvertrages zwischen Mieter/in
und Vermieter/in.

* Maklergebühren sollen nur noch vom Auftraggeber bezahlt werden.

* Mietzinsvorauszahlungen sollen zum gesetzlichen Zinssatz verzinst
und auf die Laufzeit berechnet werden.

* Vertragserrichtungskosten sollen nicht mehr auf Mieter/innen
überwälzt werden können.

* Heizkosten sollen als Nebenkosten des Wohnens dem begünstigten
Umsatzsteuersatz unterliegen.

* Keine Überwälzung von Errichtungs- und Instandhaltungskosten von
Heizanlagen bei Contracting-Verträgen.

Die besten Rechte versagen, wenn die Rechtsdurchsetzung teuer,
riskant und kompliziert ist. Daher fordert die Mietervereinigung
Österreichs:

* Alle Rechte und Pflichten aus dem Wohnrecht sollen ohne
Kostenrisiko im Außerstreitverfahren durchgesetzt werden können.

* Auch WohnungseigentümerInnen sollen ihre Rechte schon bei den
Schlichtungsstellen durchsetzen können.

Außerdem kritisiert die Mietervereinigung Österreichs die
Justizministerin für die gestern im Justizausschuss beschlossenen
weiteren Verschlechterungen im Wohnrecht. Auf dieses
"Abschiedsgeschenk von Ministerin Gastinger" hätten die
österreichischen Mieterinnen und Mieter gerne verzichten können, so
Fiala abschließend. (Schluss) se

Rückfragehinweis:
Pressedienst der SPÖ
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at

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