• 12.05.2006, 09:59:37
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ÖAMTC: Wer schwer betrunken Fahrrad fährt, kann seinen Führerschein verlieren

Club warnt: Auch Radfahrer müssen sich Alkoholkontrollen stellen

Wien (OTS) - Mit Beginn der Heurigensaison und Öffnung der
Schanigärten sind auch wieder mehr Radfahrer unterwegs - und das
nicht immer nüchtern. Viele wähnen sich in trügerischer Sicherheit,
dass die Heimfahrt mit dem Fahrrad nach ein paar weinseligen Stunden
ohne Konsequenzen bleibt. "Das ist aber ein weitverbreiteter Irrtum",
warnt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler. Wer unter Alkohol- oder
Drogeneinfluss mit dem Rad fährt, riskiert auch seine Fahrerlaubnis
für Kraftfahrzeuge.

Zwar ist kein Radfahrer verpflichtet, dem Polizisten nach einer
Alkoholkontrolle sofort das rosa Papier auszuhändigen. "Man verliert
den Schein nicht automatisch. Wer aber wiederholt betrunken oder mit
einem extrem hohen Promillegehalt am Fahrrad erwischt wird, muss
damit rechnen, dass ein Führerschein-Entziehungsverfahren eingeleitet
wird, weil eine krankhafte Alkoholsucht mit Auswirkungen beim Lenken
eines Autos oder Motorrades befürchtet wird", erklärt Hirtler.

In Schlangenlinien durch die Stadt - Strafen bis zu 6.000 Euro
drohen

Für Radfahrer gilt mit 0,8 Promille ein großzügigerer Grenzwert,
als für Autofahrer, bei denen 0,5 Promille das absolute Limit ist.
Allerdings gelten für beide ab einem Blutalkoholgehalt von 0,8
Promille die gleichen Strafsätze:
* von 0,8 bis 1,19 Promille sind zwischen 581 und 3.633 Euro Strafe
fällig,
* von 1,2 bis 1,59 Promille zahlt man von 872 bis 4.360 Euro und
* ab 1,6 Promille Alkoholgehalt im Blut sind Strafen von 1.162 bis
5.813 Euro möglich.

"Verweigert man als Radfahrer den Alkomattest, sind auch die
höchsten Geldbußen bis 5.813 Euro fällig", sagt die ÖAMTC- Juristin.
Wer in einem durch Drogen beeinträchtigten Zustand Fahrrad fährt,
muss ebenfalls mit einer Strafe ab 581 Euro rechnen.

Wer sein Fahrrad schiebt, gilt übrigens als Fußgänger. Fußgänger
können zwar keiner Routine-Alkoholkontrolle unterzogen werden, sehr
wohl allerdings, wenn sie durch ihr Verhalten einen Unfall verursacht
haben. "Betrunken am Drahtesel nachhause fahren lohnt sich nicht. Am
besten doch die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Taxi für eine
sichere Heimreise nehmen", appelliert die Club-Juristin abschließend.

(Schluss)

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Margret Handler
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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