Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Bregenz (VLK) - Bootsbesitzer am Bodensee müssen künftig einige
wichtige Neuregelungen bezüglich der Wartung und der Zulassung von
Bootsmotoren beachten, teilt die Bezirkshauptmannschaft Bregenz mit.
Seit Jahresbeginn wird in der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO)
auch bei jenen Motoren, die vor dem 1. Jänner 1993 zugelassen wurden,
eine regelmäßige Wartung verlangt. Bei diesen älteren Motoren ist
keine Abgasmessung wie bei den neuen typengeprüften Motoren möglich,
wohl aber die Durchführung von Wartungsarbeiten durch ein
Kfz-Technikunternehmen. Die Durchführung der Wartungsarbeiten hat
innerhalb der letzten sechs Monate vor der Nachuntersuchung des
Bootes zu erfolgen und ist der Schifffahrtsbehörde schriftlich
nachzuweisen. Das entsprechende Formular ist bei der
Schifffahrtsstelle der Bezirkshauptmannschaft Bregenz erhältlich.
Weiters hat die Internationale Schifffahrtskommission für den
Bodensee (ISKB) bei ihrer letzten Sitzung im Februar 2006 die
Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Bootsmotoren erweitert mit
dem Ziel, die Zulassung von Bootsmotoren bzw den Austausch des
Altbestandes an Bootsmotoren zu fördern und die Neuzulassung solcher
Motoren zu vereinfachen.
- 4-Takt-Benzinmotoren bis einschließlich 74,0 kW (100PS) müssen für
die Neuzulassung oder den Austausch entweder die Grenzwerte gemäß BSO
Stufe 1, BSO Stufe 2 oder der EU-Sportboot-Richtlinie (2003/44/EG)
erfüllen.
- Zugelassene 4-Takt-Benzin-Innenbordmotoren über 74 kW (100PS)
können durch Motoren ersetzt werden, die zumindest die
Abgasgrenzwerte der Stufe 1 der BSO erfüllen, wenn die
Motorenleistung um nicht mehr als 10 Prozent erhöht wird.
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