• 27.04.2006, 12:17:55
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Homosexueller Iraner erhält Asyl in Österreich

Wien (OTS) - "Wir freuen uns über die gestern bekannt gewordene
Entscheidung des Bundesasylamts, einem wegen seiner Homosexualität
aus dem Iran geflüchteten jungen Mann in Österreich Asyl zu
gewähren", kommentiert Bettina Nemeth, Obfrau der Homosexuellen
Initiative (HOSI) Wien, diesen Erfolg der Wiener Rechtsanwältin Nadja
Lorenz, die den iranischen Asylwerber im Verfahren vertreten hat.

"Der Asylantrag war im Vorjahr in erster Instanz vom Bundesasylamt
noch abgelehnt worden", berichtet Nadja Lorenz. "Und zwar mit einer
sehr zynischen Begründung. Die Asylbeamtin glaubte dem Asylwerber
nicht, dass er beim Geschlechtsverkehr in der Duschkabine eines
öffentlichen Schwimmbades erwischt worden sei. Kein Homosexueller im
Iran würde ein solches Risiko auf sich nehmen, wo doch jeder wisse,
welche Strafe er zu erwarten habe." Nach einer Berufung an den
Bundesasylsenat wies dieser das Verfahren zur neuerlichen
Entscheidung ans Bundesasylamt zurück. "Dieses hat jetzt ohne
jegliche weitere Begründung dem Asylantrag stattgegeben", wundert
sich Lorenz.

Mit Todesstrafe bedroht

"Der Iran ist eines von neun Ländern in der Welt, wo homosexuelle
Handlungen noch mit der Todesstrafe geahndet werden", ergänzt
HOSI-Wien-Obmann Christian Högl. "Erst im Vorjahr wurden mehrere
junge Männer wegen homosexueller Handlungen hingerichtet. Zuvor hatte
im Juni 2005 ein homosexuelles Paar aus dem Iran - ebenfalls erst in
der Berufung - politisches Asyl in Österreich erhalten. Einerseits
sind wir froh über diese Spruchpraxis - Österreich war auch eines der
ersten Länder der Welt, die wegen ihrer Homosexualität verfolgten
Personen Asyl gewährt haben; der erste von der HOSI Wien betreute und
positiv erledigte Fall datiert aus dem Jahr 1984 -, wir würden uns
aber wünschen, dass die Verfahren schon in der ersten Instanz positiv
entschieden würden."

"Mehr Rechtssicherheit und eine einheitlichere Spruchpraxis wird
hoffentlich auch die neue EU-Asylrichtlinie 2004/83 bringen, die im
Oktober 2006 Gültigkeit erlangen wird. Sie sieht genaue Kriterien für
die Anerkennung von wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgten
Personen vor und wird in der gesamten EU außer Dänemark gelten",
erklärt Lorenz.

Anmerkung: Der europäische Lesben- und Schwulenverband ILGA-Europa
hat einen ausführlichen Leitfaden zu dieser neuen Asylrichtlinie
zusammengestellt. Dieser liegt jetzt auch in deutscher Übersetzung
vor und steht auf dem Website der HOSI Wien zum Download bereit:
www.hosiwien.at/?p=293

Rückfragehinweis:
Mag. Nadja Lorenz, Rechtsanwältin, Tel.: (01) 5240265
Christian Högl, Tel.: 0699-11811038
Kurt Krickler, HOSI-Wien-Generalsekretär, Tel.: (01) 5451310 oder
0664-5767466
mailto:[email protected] , www.hosiwien.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | HOI

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