- 26.04.2006, 12:10:49
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- OTS0159 OTW0159
Vertrag über Grundverkauf im Tennengebirge nichtig
Burgstaller: Expertise des Landeslegisten bestätigt, dass in dem Gebiet strategische Wasserreserven liegen
Salzburg (OTS) - "Ich bin sehr erleichtert, dass das Gutachten der
Landeslegistik zu dem Schluss kommt, dass der Verkauf des
Tennengebirges absolut nichtig ist, weil dadurch strategisch wichtige
Wasserreserven berührt werden. Das ist ein wertvoller juristischer
Beitrag, der uns einerseits politisch in der Argumentation gegen den
Bund und die Bundesforste nützt und der andererseits sicher wichtig
für die Bewertung dieser Rechtsfrage in der unabhängigen
Grundverkehrskommission ist." Diese Expertise des Landeslegisten
Hofrat Dr. Ferdinand Faber bestätige, dass auf den Grundflächen im
Tennengebirge, die von den Österreichischen Bundesforsten verkauft
wurden, strategische Wasserreserven liegen, was durch mehrere
Untersuchungen untermauert werde. Aus diesem Grund hätten die Flächen
nach § 1. Abs 3a Bundesforstegesetz nicht an Private verkauft werden
dürfen, da darin bestimmt wird, dass "Gletscherflächen oder Flächen,
die Teil von Nationalparken sind, und strategisch wichtige
Wasserressourcen nicht verkauft werden dürfen. Dies gilt nicht für
Verkäufe an Gebietskörperschaften". Dies teilte heute, Mittwoch, 26.
April, Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller mit.
Nach Auffassung der Legistik sei der gegenständliche Vertrag
nichtig, weil gemäß § 879 Abs 1 ABGB bestimmt werde, dass ein
Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nichtig sei,
sagte Burgstaller. Diese Frage werde nun von der
Grundverkehrskommission geprüft.
Rückfragehinweis:
Landespressebüro Salzburg
Dr. Roland Floimair
Tel.: (0662) 80 42 / 23 65
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