- 21.04.2006, 10:14:23
- /
- OTS0075 OTW0075
ARBÖ: Loch oder Riss in der Windschutzscheibe - was tun?
Der Schaden muss unbedingt sofort begutachtet werden
Wien (OTS) - Wenn die letzten Spuren des Winters noch nicht ganz
beseitigt sind und Rollsplitt auf die Windschutzscheibe knallt, dann
hinterlassen die kleinen Steinchen oft bleibende "Eindrücke".
Was tun, wenn sich ein Riss oder Loch in der Scheibe gebildet hat?
"Unverzüglich zur nächsten Werkstätte oder ARBÖ-Prüfstelle fahren
und anschauen lassen", betonen die ARBÖ-Techniker. "Denn je schneller
die beschädigte Stelle begutachtet wird, desto größer die Chance, den
Schaden in Grenzen zu halten."
"Ein Riss ist in der Regel irreparabel, da ist ein Austausch der
Scheibe unumgänglich", so die ARBÖ- Techniker. Bei einem Loch, das
durch Steinschlag entstanden ist, kommt es darauf an, wo sich die
beschädigte Stelle befindet. Ist der Schaden außerhalb des
Gesichtsfeldes und beeinträchtigt die Sicht nicht, dann ist der
Austausch kein unbedingtes Muss. "Aber das muss auf alle Fälle
individuell abgeklärt werden und kann nur nach ausführlicher
Begutachtung bestimmt werden", so der ARBÖ-Schulungsleiter Gottfried
Moser.
Steinschlagschäden werden in den meisten ARBÖ-Prüfzentren rasch
und preisgünstig repariert. Die Bruchstelle wird dabei mit einem
Kunstharz ausgefüllt, das glasklar aushärtet und die Sicht nicht
beeinträchtigt. Eine derart reparierte Windschutzscheibe bedeutet
Verkehrs- und Betriebssicherheit auch bei der § 57a-Begutachtung
(Pickerl-Überprüfung).
"Mit dieser Reparaturmethode kann man erhebliche Kosten für den
Austausch einer Windschutzscheibe sparen", sagt ARBÖ-Techniker Franz
Pfeiffer. Ein Windschutzscheibenaustausch kostet je nach Modell
zwischen 300 und 800 Euro. Die meisten Kaskoversicherungen beinhalten
einen Selbstbehalt zwischen 200 und 300 Euro. Bei einer Reparatur
gibt es meist keinen Selbstbehalt.
Besonderes Service: Viele ARBÖ-Prüfzentren übernehmen im Falle
einer bestehenden Kaskoversicherung die Verrechnung mit der
Versicherung direkt, sodass den Geschädigten die Erledigung von
Versicherungsformalitäten erspart bleiben.
Nähere Informationen gibt es in den jeweiligen
ARBÖ-Landesorganisationen (Infos unter www.arboe.at).
Wer Angst hat, dass seine bereits geklebte Autobahnvignette durch
den Windschutzscheibenaustausch verloren geht, kann beruhigt sein:
Mit der abgekratzten Vignette, der Allonge der Original-Vignette und
der Rechnung der Werkstätte bekommt man bei der Asfinag eine neue
Vignette ausgestellt.
Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Astrid Kasparek
Tel.: (++43-1) 89121-240
mailto:presse@arboe.at
http://www.arboe.at
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NAR