Für die Radiostationen - Audio-Files EINMODERATION (Österreich) - (OTS) - Erinnern Sie sich noch an das erste Gespräch mit dem Chef in Ihrer Firma, Ihr Vorstellungsgespräch? Mussten Sie dabei einen Arbeitsvertrag unterschreiben? Wissen Sie noch, was Sie dabei unterschrieben haben? Nein?! Kein Problem - solange im Betrieb alles passt. Aber wehe nur, Sie tragen sich mit dem Gedanken, den Job zu wechseln: das könnte teuer werden! Bei vielen Unternehmen sind nämlich sogenannte Konkurrenzklauseln fixer Bestandteil im Arbeitsvertrag - oft mit hohen Strafen bei Missachtung. Und immer mehr Arbeitnehmer wenden sich deshalb auch verunsichert an die Arbeiterkammer. REDAKTEURSTEXT: Mein Ex-Arbeitgeber will Geld von mir! Immer öfter wenden sich Ratsuchende mit diesem Problem an die Arbeiterkammer Niederösterreich. Wie zwei ehemalige Außendienstmitarbeiter einer Firma im Waldviertel. Was war passiert: Die beiden haben gut verdient - plötzlich wollte der Chef die Provisionen nicht mehr im vereinbarten Ausmaß bezahlen, schildert AKNÖ-Rechtsschutz-Expertin Gabriele Lukassen: OT 1 0:00sec LUKASSEN Konventionalstrafe [Die Provisionen...] Saftige Beträge in Höhe von mehreren Brutto-Monatsgehältern. Eine simple Unterschrift unter der sogenannten Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag der Ex-Firma macht’s möglich, erklärt Wolfgang Massl, Leiter der Abteilung für Arbeitsrecht in der AKNÖ. OT 2 0:27sec MASSL Konkurrenzklausel [Eine Konkurrenzklausel...] Bis zu ein Jahr nach dem Firmenaustritt kann eine solche Konkurrenzklausel Gültigkeit behalten. Nachvollziehbar - in Berufen der Forschung und Entwicklung, sagt der Präsident der Arbeiterkammer Niederösterreich, Josef Staudinger. Aber - bei anderen Jobs oft schlichtweg unverständlich, ärgert sich Staudinger. OT 3 0:47sec STAUDINGER KK bei Putzfrauen [Wir finden...] Betroffen davon sind nunmehr sämtliche Berufssparten. Zumeist haben die Arbeitnehmer gar keine Wahl bei der Vertragsunterzeichnung, sagt Arbeitsrechts-Experte Wolfgang Massl. OT 4 1:10sec MASSL Unterschriftenzwang [Die typische...] 85.000 Anfragen in Sachen Arbeitsrecht im Jahr 2005 allein bei der Arbeiterkammer Niederösterreich sprechen Bände. Und auch bei Gabriele Lukassen im Rechtsschutzbüro der AKNÖ in St. Pölten türmen sich die Akten. OT 5 1:30sec LUKASSEN Jeder 3. Fall mit KK [Von den letzten...] Doch nicht nur die Mitbewerbs-Klauseln beschäftigen die Arbeitsrechtexperten: Immer öfter wenden sich Betroffene auch mit sogenannten "All In"-Verträgen an die Arbeiterkammer. Bei diesen heißt es ebenso grundsätzlich "Aufpassen", warnt Arbeitsverträge-Fachmann Massl. OT 6 1:42sec MASSL "All In"-Verträge [Es besteht hier...] Vorsicht, Falle! Unklare Formulierungen bereiten selbst Experten oft große Schwierigkeiten. Arbeiterkammerpräsident Josef Staudinger empfiehlt daher: OT 7 2:13sec STAUDINGER Verträge anschauen lassen [Bevor Sie...] Übrigens: Jede Klausel kann von Gerichten gemäßigt, unter Umständen sogar auf null reduziert werden. Und nach einer Gesetzesänderung dürfen Konkurrenz-Klauseln bei Einkommen unter cirka 1.700 Euro brutto nicht mehr angewendet werden. Bestehende Arbeitsverträge bleiben davon jedoch leider unberührt. Im Zweifelsfall beraten Sie gerne die Experten der AKNÖ unter Telefon 05 7171 1717. *** Selbstverständlich organisieren wir auch gerne Ihre Interviewpartner zum aktuellen Thema! Audio(s) zu dieser Meldung finden Sie im AOM/Original Audio Service, sowie im APA-OTS Audioarchiv unter http://audio.ots.at Rückfragehinweis: ~ Putz & Stingl RadioService Harald Sorger Tel. +43-(0)2236 / 23424-0 mailto: sorger@putzstingl.at ~ *** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS *** OTS0091 2006-04-19/10:30 191030 Apr 06
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