• 18.04.2006, 10:14:35
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  • OTS0047 OTW0047

Am 21.April wird der hl.Georg zum 2.Landespatron von Tirol proklamiert

Innsbruck (OTS) - Am kommenden Freitag, 21.April um 9 Uhr, werden
bei einem von Diözesanbischof Dr. Manfred Scheuer in der
Landschaftlichen Pfarrkirche zu Mariahilf zelebrierten Pontifikalamt
der Präsident des Tiroler Landtages, Prof. Ing. Helmut Mader durch
eine feierliche Proklamation und Landeshauptmann DDr. Herwig Van Staa
durch eine besondere Würdigung den hl. Georg zum zweiten Landespatron
von Tirol erklären. Bischof Scheuer wird dabei die von der
Gottesdienstkongregation in Rom genehmigte Höherstellung dieses
Festes im Eigenkalender unserer Diözese bekannt geben, das heißt, den
Georgstag, den 23. April, zum gebotenen Gedenktag erklären.
Eine von Bischof, Landtagspräsident und Landeshauptmann
unterzeichnete Urkunde soll an dieses besondere Ereignis erinnern.
Der Tiroler Landtag beschloss in seiner Sitzung vom 29. und 30 .Juni
2005, den hl. Georg, der bis 1772 Landespatron von Tirol war, dem hl.
Josef als zweiten Landespatron im Sinne einer Würdigung dieses
Heiligen und der Geschichte des Landes Tirol sowie der neuen
landesgeschichtlichen Entwicklung, zur Seite zu stellen. Der hl.
Georg war jahrhundertelang Landespatron von Tirol. Das Tiroler
Gubernium, also die Tiroler Landesregierung (Landstände bzw. Landtag
gab es nicht wegen des Absolutismus), beschloss am 7. September 1771,
der Kaiserin Maria Theresia den hl. Josef als künftigen Tiroler
Landespatron vorzuschlagen. Mit kaiserlichem Hofkanzleidekret vom 11.
Jänner 1772 wurde dieser Heilige sodann als neuer Landespatron von
Tirol festgesetzt und löste somit den hl. Georg in dieser "Funktion"
ab. Seit diesem Zeitpunkt sind mehr als 230 Jahre vergangen.
LT-Präs. Mader dazu wörtlich: "Ich weise in diesem Zusammenhang
darauf hin, dass man es im Jahre 1772 versäumt hat, den hl. Georg an
die zweite Stelle nach dem hl. Josef als Landespatron zu belassen".

Rückfragehinweis:
Büro Landtagspräsident Mader
6020 Innsbruck
Tel.: (0512) 508/3000 od. 3013

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | TLT

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