- 14.04.2006, 11:29:16
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Kukacka zu Fahren mit Licht am Tag: Akzeptanz überwiegend vorhanden!
Übergangsfrist brachte richtigen pädagogischen Effekt - Auch Nebellicht kann bald als "Licht am Tag" verwendet werden - Ziel ist EU - weite Regelung
Wien (OTS) - (OTS) Die überwiegende Akzeptanz in der
Öffentlichkeit im Bezug auf Fahren mit Licht am Tag, zeige die
Richtigkeit der Entscheidung, eine entsprechende straffreie
Übergangsfrist für Fahren mit Licht am Tag bis 15. April 2006 gesetzt
zu haben, erklärte heute, Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut Kukacka
zur Übergangsfrist der Regelung. Kukacka: "Schon jetzt zeigen uns
Umfragen, dass sich seit der Einführung von Licht am Tag Mitte
November die Moral bei der Verwendung in den meisten Bundesländern
deutlich verbessert hat." Der Staatssekretär verweist dabei auf
Umfragen des Kuratioriums für Verkehrssicherheit und des ÖAMTC,
wonach gerade in Niederösterreich und Salzburg die Akzeptanz seitdem
15.Novemeber um rund 30 Prozent gesteigert hat. Kukacka: "Wir sehen
daher den richtigen pädagogischen Effekt unserer Übergangsfrist."
Darüber hinaus werde eine zweijährige Evaluierungsstudie über die
tatsächlichen Auswirkungen von Licht am Tag die Auswirkungen auf die
Verkehrssicherheit zeigen. "Nach zwei Jahren sollten wir negative
Auswirkungen insbesondere auf Fußgänger und einspurige Fahrzeuge
untersuchen und allfällige Nachjustierungen diskutieren", erklärte
Kukacka.
Mit der vor Kurzem im Nationalrat von allen Parteien beschlossene 27.
Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) werde unter anderem die Frage der
Verwendung von Nebellicht am Tag erneut geregelt.
Das für die nächste Woche im Bundesrat zum Beschluss anstehende
Gesetz sehe nämlich vor, dass die Bestimmungen des KFG betreffend die
Verwendung von Licht am Tag geändert werden und auch Nebellicht, das
mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern ausgestrahlt
wird, als zulässige Lichtquelle für Licht am Tag erlaubt werde, so
Kukacka.
Es werde damit die Möglichkeit geschaffen, dass auch Nebellicht als
Alternative zum Abblendlicht oder Tagfahrlicht als zulässige
Lichtquelle verwendet werden kann. "Das hat Vorteile, weil dadurch
die Glühlampen des Abblendlichtes geschont werden. Allerdings sollen
nur Nebelscheinwerfer verwendet werden dürfen, die in die
Fahrzeugfront eingebaut sind, da bei diesen eine Blendung weitgehend
ausgeschlossen werden kann", betonte Kukacka.
Licht am Tag sei jedenfalls nur als "Zwischenlösung" zu sehen. Ziel
sollte eine EU-weite Ausrüstungsvorschrift für Fahrzeughersteller für
das Tagfahrlicht sein. Das Tagfahrtlicht bringe gegenüber dem
Abblendlicht eine Reihe von Vorteilen: Tagfahrleuchten seien viermal
heller als Begrenzungsleuchten ohne zu blenden, verbrauchen jedoch
wesentlich weniger Energie und damit Kraftstoff als das Abblendlicht,
womit sie auch umweltfreundlicher sind. "Österreich werde sich im
Rahmen seiner Präsidentschaft jedenfalls weiterhin für eine
entsprechend EU-weite Regelung einsetzen, auch wenn die
Beschlussfassung nicht mehr unter österreichischem Vorsitz
realistisch sei", schloss Kukacka. (Schluss)
Rückfragehinweis:
Staatssekretariat im BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Walter Gröblinger
Pressesprecher
Tel.: +43 (01) 711 62/8803
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