• 12.04.2006, 17:01:54
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Mindestpreis für Zigaretten: Warum tut die Regierung sich selbst und ihren Bürgern das an?

Wien (OTS) - JT International (JTI) äußert Verständnis für das
Bestreben der österreichischen Regierung, zum Wohl der öffentlichen
Gesundheit das Preisniveau für billige Zigaretten anheben zu wollen.

"Wir begrüßen eine Anhebung des unteren Preisniveaus. Doch gibt es
einen legalen Weg für denselben Effekt: die erhöhte Festschreibung
eines Mindeststeuersatzes auf Tabakwaren - sie stünde im Einklang mit
österreichischem Recht, mit EU Recht und brächte dasselbe Ergebnis
wie der illegale Mindestpreis." Und das ohne Auseinandersetzungen
mit Brüssel, die eine Menge Zeit und Steuergelder kosten. "Zeit und
Geld, die die Regierung besser zum Wohle des Bürgers investieren
könnte", so Lutz Esser, Direktor von JT International in Österreich.
"Sogar ohne jede finanzielle Einbuße. Ich frage mich, warum die
Regierung sich selbst und ihren Bürgern ohne Not solche
Schwierigkeiten bereiten will. Oder ob dabei gewisse Sympathien für
bestimmte Marktteilnehmer nicht eine gewichtige Rolle spielen."

Ein Rechenbeispiel: der heutige Mindeststeuersatz in Österreich
beträgt 83Euro pro 1000 Zigaretten, das entspricht 85% der Steuern,
die auf ein Päckchen des meistverkauften Preisdurchschnitts entfallen
(3,40Euro für 20 Stück). Würde die Regierung nun den
Mindeststeuersatz von 85% auf 100% heben, erhielte sie 97Euro,- pro
1000 Zigaretten - auch für alle Zigaretten unter dem
Preisdurchschnitt. Auf das untere Ende des Preisniveaus hätte dies
denselben Effekt wie die Einführung eines Mindestpreises, nämlich
eine Anhebung. Denn die Industrie würde dauerhaft keine Zigaretten zu
Verlustpreisen anbieten wollen. Dieser Weg wäre legal - und er
bevorzugt nicht die derzeitigen großen Spieler am Markt.

Diesen rechtlich einwandfreien Weg haben bereits andere EU
Mitgliedsstaaten, wie zuletzt Spanien, eingeschlagen. Auch die
Europäische Kommission bestätigte in einer Presserklärung vom
vergangenen Montag, dass "dem Wohle der öffentlichen Gesundheit über
eine Erhöhung des Mindeststeuersatzes Rechnung getragen werden kann".
(http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/48
3)

Das gelte auch für den Jugendschutz. Darauf angesprochen, verweist
Esser auf die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. "Wenn sich
jeder an das bestehende Jugendschutzgesetz hielte, gäbe es keine
Probleme. Und genau da muss angesetzt werden."

Die einzigen, die in der Tat von einer Mindestpreisregelung
profitieren würden, wären die großen Spieler am Markt, da eine solche
Regelung sämtliche Markanteile quasi staatlich zementiert. "Deshalb
der Grundsatz: Es ist das Recht von Regierungen, Steuern festzulegen.
Und das Recht von Unternehmen, Preise festzulegen", unterstreicht
Esser.

JTI wird sich nun notgedrungen am Preiswettbewerb beteiligen.
"Bisher haben wir uns rausgehalten, aber aus geschäftlichen Gründen
ist das jetzt leider nicht mehr möglich", so Esser. "Wir werden den
Preis für unsere bekannte Marke "Winston" von 3,40Euro auf den neuen
Mindestpreis 3,25Euro senken."

Rückfragehinweis:

JT International S.A.: Heike Maria Lau
   Tel.: +41-22-703 0296
   E-Mail: heikemaria.lau@jt-int.com
   
   Martschin & Partner: Hannes Martschin
   Tel.: +43-1-409 77 20
   E-Mail: office@martschin.com

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