• 06.04.2006, 09:22:33
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ARBÖ warnt: Mopedfahren kann zur Falle werden

Viele neue Mopeds sind zu schnell und somit gesetzeswidrig - Strafen für ahnungslose Käufer

Wien (OTS) - Viele im Handel erhältliche neue Motorfahrräder -
kurz Mopeds genannt - sind im Originalzustand "schneller gebaut" als
gesetzlich erlaubt ist. Das heißt, die EU-weit gültige
Bauartgeschwindigkeit von 45 km/h wird überschritten. "Dieser Umstand
stellt allerdings ein Delikt nach dem österreichischen
Kraftfahrgesetz (KFG) dar und zieht Strafen nach sich", betont die
Leiterin des ARBÖ-Rechtsreferates Dr. Barbara Auracher-Jäger.

Der ARBÖ warnt die meist jugendlichen Mopedfahrer vor dieser Falle
und rät: Vor dem Kauf des Fahrzeuges beim Händler nachfragen, ob das
Fahrzeug auch wirklich den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Weiters fordert der ARBÖ die Importeure auf, das Fahrzeug in
Österreich erst zum Kauf anzubieten, wenn es dem österreichischem
Gesetz entspricht.

Anlass zur ARBÖ-Warnung ist der Fall des 16-jährigen Thomas M.,
dessen Traum vom eigenen Moped vergangenen Sommer endlich Realität
wurde. Er ging gemeinsam mit seinen Eltern zum Mopedhändler, wo er
ein fabrikneues Moped spanischer Herkunft erstand.
Dass die gesetzlich zulässige Bauartgeschwindigkeit von Mopeds bei 45
km/h liegt war für Thomas nichts Neues - eine gesetzliche Vorgabe,
die auch Importeuren wie Händlern bekannt ist. Wie unzählige andere
Kunden auch haben sich Thomas und seine Eltern darauf verlassen, dass
ihnen nichts Gesetzeswidriges verkauft wird. "Laut Paragraf 102 KFG
ist jedoch der Lenker dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug den
gesetzlichen Vorgaben entspricht", erklärt die ARBÖ-Juristin.

Am 20. August geriet der frischgebackene Mopedfahrer Thomas M. auf
der Bundesstraße in eine Routinekontrolle der Polizei und das Moped
wurde am Rollenprüfstand getestet. Dabei stellte die Polizei fest,
dass das Moped anstatt der erlaubten Bauartgeschwindigkeit von 45
km/h um 27 km/h schneller fährt - also 72 km/h erreicht. Damit war er
aber weit über der Toleranzgrenze, die bei maximal 66 km/h liegt. Die
Beamten nahmen daraufhin Thomas die Kennzeichentafeln und den
Zulassungsschein ab, die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. In Folge
erhielt er eine Strafverfügung, insgesamt betrug die Strafe 798 Euro.

Es wurden ihm vier Delikte vorgeworfen:

1. Bei einer Bauartgeschwindigkeit von 72 km/h handelt es sich nicht
mehr um ein Motorfahrrad, sondern um ein Kleinmotorrad. Daher ist die
entsprechende Zulassung nicht vorhanden.
2. Aus dem selben Grund fehlt daher auch der entsprechende
Versicherungsschutz.
3. Demnach hätte er über die Lenkberechtigung für die Klasse A
verfügen müssen.
4. Dadurch liegt eine Gefährdung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
vor.

Mit Hilfe eines ARBÖ-Verkehrsjuristen erhob Herr Thomas M.
Einspruch. Die Vernehmung des Verkäufers und des Mechanikers der
Firma, bei der das Moped gekauft wurde, bestätigten folgendes:
Das Moped wurde nach Übernahme durch den Generalimporteur in ihrer
Firma zusammengestellt und zur Auslieferung bereit gemacht. Es war
daher bei der Auslieferung im Originalzustand. Im Zuge des
Verwaltungsstrafverfahrens wurde das Moped neuerlich überprüft und
keinerlei Manipulation festgestellt. Weiters wurde festgehalten,
dass sehr viele neue Mopeds ohne jegliche Veränderung zwischen 55 und
60 km/h fahren würden. Thomas M. konnte somit kein Verschulden
vorgeworfen werden und das Strafverfahren wurde eingestellt.

Rückfragehinweis:

ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
   Astrid Kasparek
   ARBÖ-Pressestelle
   Tel: 01/89121/240
   mailto:astrid.kasparek@arboe.at 
    http://www.arboe.at

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