• 05.04.2006, 15:04:30
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  • OTS0266 OTW0266

VA Stadler zu LH Haider: "Biete dem Ex-Assistenden für Verfassungsrecht Haider verfassungsrechtliches Privatissimum an".

Wien (OTS) - In Reaktion auf die heutige Stellungnahme des
Kärntner Landeshauptmanns Haider, wonach dieser er es "eigenartig"
finde, dass Volksanwalt Mag. Ewald Stadler den Antrag der
Volksanwaltschaft an den Verfassungsgerichtshof auf
Verordnungsprüfung unterzeichnet habe, stellt Volksanwalt Mag. Ewald
Stadler folgendes klar:

1. Er habe in der Kollegialsitzung vom 31. März 2006, wo nicht nur
die von Haider thematisierte Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof
beschlossen wurde, sondern auch eine Missstandsfeststellung an die
Bundesregierung und an die Kärntner Landesregierung mehrheitlich
abgesegnet wurde, gegen beide Vorlagen mit guten juristischen
Argumenten gestimmt. Beide Vorlagen seien von den Kollegen Dr.
Kostelka und Bauer mehrheitlich beschlossen worden.

2. Die Beschlüsse der Volksanwaltschaft sind vom Vorsitzenden der
Volksanwaltschaft zu protokollieren und die entsprechenden Urkunden
zu unterfertigen, sowie mit dem Amtssiegel zu versehen.

3. Der Vorsitz in der Volksanwaltschaft wechsle gem. Art. 148g Abs. 3
B-VG jährlich, wobei nach dieser Regelung derzeit er, Stadler, im
Vorsitzjahr tätig sei.

4. Gem. Art. 148h Abs. 3 B-VG habe sich die Volksanwaltschaft eine
Geschäftsordnung und eine Geschäftsverteilung zu geben, welche
ebenfalls als Bestandteil des österreichischen Verfassungsrechtes
gelten. Hinsichtlich der Aufgaben des Vorsitzenden verweist
Volksanwalt Mag. Stadler im Zusammenhang mit der Unterfertigung von
Eingaben an den Verfassungsgerichtshof und von
Missstandsfeststellungen und Empfehlungen insbesondere auf die
Bestimmungen des § 2 Z. 3 und 6 der Geschäftsverteilung der VA, BGBl.
II 2003/280.

Sollte sich Landeshauptmann Dr. Haider beim Studium dieser zitierten
Verfassungsbestimmungen schwer tun, so biete er, Stadler, dem Herrn
Landeshauptmann gerne ein verfassungsrechtliches Privatissimum an, um
die offensichtlich verlustig geratenen verfassungsrechtlichen
Kenntnisse des Herrn Ex-Assistenten für Verfassungsrecht Dr. Jörg
Haider aufzufrischen. So werde der Herr Landeshauptmann in die Lage
versetzt, das Rätsel um die "Eigenartigkeit" der Unterfertigung des
Antrages an den Verfassungsgerichtshof leichter lösen zu können.

Im übrigen zeigte sich VA Mag. Stadler verwundert darüber, dass dem
Herrn Landeshauptmann in all den Jahren seiner Regierungstätigkeit
nie aufgefallen sei, dass alle an die Kärntner Landesregierung
gerichteten Missstandsfeststellungen und Empfehlungen vom jeweiligen
Vorsitzenden der Volksanwaltschaft unterfertigt waren. Dies zeige,
dass beim Herrn Landeshauptmann Aufklärung wirklich nottue.

Zum Vorwurf Haiders, dass "Stadler eine zwiespältige Figur sei",
wollte Volksanwalt Mag. Stadler angesichts der allgemein bekannten
multiplen Persönlichkeitsspaltungen des Urhebers dieser Verbaliniurie
keine Stellungnahme abgeben.

Rückfragehinweis:
Volksanwaltschaft
Mag. Norbert Nemeth
Singerstraße 17, 1015 Wien
Tel.: (++43-1) 515 05/236

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