- 03.04.2006, 10:21:23
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ÖAMTC: Rechtzeitig vor Strafbeginn: Nebelscheinwerfer nun auch am Tag erlaubt
Nationalrat beschloss in Blitzaktion wichtige Änderung des Kraftfahrgesetzes
Wien (OTS) - "Ab 15. April werden Lichtsünder bestraft. Zwei
Wochen davor hat der Gesetzgeber für die Autofahrer noch eine
Überraschung parat", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. "Künftig
dürfen nun auch Nebelscheinwerfer alleine als 'Licht bei
Tag'-Beleuchtung eingesetzt werden." Das hat der Nationalrat
vergangene Woche in einer Blitzktion beschlossen. Voraussetzung ist
allerdings, dass nur Nebelscheinwerfer verwendet werden dürfen, die
in die Fahrzeugfront eingebaut sind, weil bei diesen ein
Blendungseffekt ausgeschlossen werden kann. Voraussichtlich Ende
April wird das neue Gesetz in Kraft treten.
Diese Möglichkeiten, um sein Fahrzeug "Licht bei Tag"-fähig zu
machen, gibt es:
* Serienmäßiges Abblendlicht: Die komplette Fahrzeugbeleuchtung
gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und
Schlussleuchten sind aktiviert.
* Gedimmtes Abblendlicht: Diese in Fachkreisen ziemlich umstrittene
Lösung ist ebenfalls weiterhin zulässig. "Jedenfalls sollte hier ein
Profi zu Rate gezogen werden, um sicher zu stellen, dass die
Leuchtstärke ausreichend ist", rät der ÖAMTC-Experte. Vorteil:
Geringer Lampenverschleiß, keine äußere Änderung am Fahrzeug nötig.
Nachteil: Sehr kompliziert zu verkabeln.
* Nachrüsten mit speziellen Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen
der Zündung ein- bzw. ausschalten. Der Vorteil liegt im geringeren
Stromverbrauch und der Lampentausch ist billiger als bei
Nebelscheinwerfern. Die Blendwirkung ist praktisch ausgeschlossen und
der Kraftstoffverbrauch geringer als bei Verwendung von Abblendlicht.
* Tagfahrleuchten und Nebelscheinwerfer: "Das ist nur zulässig, wenn
die vorschriftsmäßige Anbringung der Tagfahrleuchten zusätzlich zu
den Nebelscheinwerfern möglich ist und die Tagfahrleuchten erlöschen,
wenn man die Nebelscheinwerfer einschaltet", erklärt der Club-Jurist.
* Nebelscheinwerfer alleine: Diese dürfen nun auch bei Tag und guten
Sichtverhältnissen eingeschaltet sein. Der Stromverbrauch ist ähnlich
wie bei Abblendscheinwerfern, der Lampentausch ist aber billiger und
einfacher. Wer Nebelscheinwerfer verwendet, schont die Glühlampen des
Abblendlichtes und verlängert daher deren Lebensdauer.
* Nebelscheinwerfer und Abblendlicht: Diese Kombination ist sowohl
bei Tag als auch bei schlechten Sichtverhältnissen seit 2005 nicht
mehr verboten, sollte aber bei guten Sichtverhältnissen aufgrund des
hohen Energieverbrauches und Lampenverschleißes vermieden werden.
Appell an die Exekutive - Während Übergangsregelung von
Strafen absehen
Der ÖAMTC weiß aus seiner Mitgliederberatung, dass die neue Form
der Beleuchtung mit Nebelscheinwerfern von vielen Kraftfahrern
gewünscht wurde und hat bereits festgestellt, dass schon jetzt viele
Autos mit Nebelscheinwerfern unterwegs sind. Der Club-Jurist geht
davon aus, dass auch die Exekutive die neue Bestimmung akzeptieren
und bereits vor dem Inkrafttreten von Strafen absehen wird.
Weitere Informationen zum Nachrüsten mit Tagfahrleuchten und
welche Möglichkeiten es für welches Auto gibt, erfährt man im Detail
unter www.oeamtc.at/lichtamtag.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Margret Handler
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at
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