• 29.03.2006, 13:38:11
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Rauch-Kallat: Spannungsverhältnis zwischen Patientenautonomie und Verbot aktiver Sterbehilfe bestmöglich gelöst

Gesundheitsministerin bei der Debatte über die Patientenverfügung

Wien (ÖVP-PK) - Patientenverfügungen waren auch bisher möglich,
allerdings nicht verbindlich. Dieser rechtsfreie Raum hat zu
Verunsicherungen bei Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und
Ärzten geführt. Uns war wichtig, eine klare Unterscheidung im
Spannungsfeld zwischen Patientenautonomie, dem Verbot aktiver
Sterbehilfe und der ärztlichen Behandlungs- und Entscheidungspflicht
zu treffen. Mit dem Patientenverfügungsgesetz ist es uns gelungen,
klare Regelungen für Patientinnen und Patienten und für Ärztinnen und
Ärzte zu schaffen, sagte heute, Mittwoch, Gesundheitsministerin Maria
Rauch-Kallat bei der Debatte des Gesetzes im Nationalrat. Mit der
Unterscheidung "verbindlich" und "beachtlich" sei ein breites
Spektrum geschaffen worden. "Es wurde ein gutes Gesetz geschaffen,
das mit seiner Evaluierung in zwei bis drei Jahren noch mögliche
Verbesserungen zulässt." ****

Wir haben intensiv mit Expertinnen und Experten, die tatsächlich mit
Sterbenden und Schwerkranken arbeiten, diskutiert, um zu einer
bestmöglichen Lösung zu kommen, Missbrauch hintanzuhalten und zu
verhindern, dass Sterbende durch drängende Erben in die verbindliche
Patientenverfügung getrieben werden. Daher entstand die Notwendigkeit
für die formalen Voraussetzungen für die verbindliche
Patientenverfügung, die jederzeit widerrufbar ist, solange der
Patient in der Lage ist, sich zu artikulieren. Die
Gesundheitsministerin hob zudem die zeitliche Gültigkeit hervor. Eine
Patientenverfügung verliert nach Ablauf von fünf Jahren ab der
Errichtung ihre Verbindlichkeit, sofern die Patientin/der Patient
nicht eine kürzere Zeit bestimmt hat. Die so genannte "aktive
Sterbehilfe" bleibt verboten. Österreich habe ein klares Bekenntnis
gegen aktive Sterbehilfe, aber für Sterbebegleitung abgelegt,
erinnerte die Ministerin unter anderem an die Vier-Parteien-Einigung
im Dezember 2001.

Die Caritas habe in der Zwischenzeit bereits 130.000
Patientenverfügungen abgeschlossen, die natürlich weiter als
"beachtlich" gelten, erläuterte Rauch-Kallat. Die Handhabung in
Notfällen sei auch geregelt, das Gesetz lasse die medizinische
Notversorgung unberührt. Die Ministerin regte zudem einen
entsprechenden Vermerk auf der e-card oder in weiterer Zukunft auf
der elektronischen lebensbegleitenden Gesundheitsakte an.

ANTI-STALKING-GESETZ BRINGT VERBESSERUNGEN FÜR FRAUEN

Zuvor nahm die Ministerin bei der Debatte über das
Anti-Stalking-Gesetz Stellung. Dieses Gesetz werde für die
Betroffenen auf jeden Fall wesentliche Verbesserungen für Frauen, die
von Gewalt oder Psychoterror betroffen sind, bringen. Dank
Justizministerin Gastinger seien die Fragen der traditionsbedingten
Gewalt wie die Genitalverstümmelung und auch die Frage der
Zwangsheirat zu Offizialdelikten gemacht worden. Damit werde
sichergestellt, dass allfällige Anzeigen nicht unter Druck
zurückgezogen werden können, schloss Rauch-Kallat
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel. 01/40110/4432
http://www.oevpklub.at

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