• 29.03.2006, 11:14:03
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ÖAMTC: Wenn die Alufelgen zur "Pickerlfalle" werden

Club-Experten raten zur Vorsicht beim Kauf von Sonderausstattung

Wien (OTS) - Ein breiterer Reifen, Alufelgen oder Tönungsfolien -
Im Frühling erwacht bei vielen Autofans wieder die Lust, das eigene
Gefährt "zu tunen". Was viele nicht wissen - "Nicht alles, was im
Autozubehörhandel erhältlich ist, darf einfach montiert werden", sagt
ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Jede Sonderausstattung, die nicht
serienmäßig vom Hersteller angeboten wird, muss mit den dazu
notwendigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Hersteller im
Typenschein eingetragen sein. Wer das missachtet, riskiert
Geldstrafen und manchmal sogar ein "Leider nein" bei der nächsten
Paragraf 57a-Pickerl-Begutachtung.

Besonders beliebt bei Autofans sind Alufelgen und breitere Reifen.
Vor einem Kauf rät der ÖAMTC-Experte zu einem Blick in die
Fahrzeugpapiere. Felgen und Reifendimensionen, die für ein
Fahrzeugmodell zulässig sind, sind sowohl im Typenschein als auch im
Zulassungsschein eingetragen. "Üblicherweise klärt der Reifen- und
Zubehörhandel über diesen Umstand auf", weiß Kerbl. Durch falsches
Zubehör riskiert man nicht nur Strafen, sondern auch Schäden am Auto.
Breite Reifen oder Felgen können an Teilen der Radaufhängung
streifen. Das Fahrverhalten kann sich nachteilig verändern und die
Radaufhängung kann durch ungeeignete Felgendimensionen hoch belastet
werden. "Außerdem kann es sein, dass die Anzeige des Tachos nicht
mehr stimmt, wenn der Radumfang ein anderer ist", warnt der
ÖAMTC-Experte.

"Man sollte bei allen Veränderungen am eigenen Auto vorsichtig sein
und besser vorher einen Expertenrat einholen", rät Kerbl. Das ist
auch bei den Technik- und Rechtsexperten des ÖAMTC möglich.

(Schluss)

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Claudia Kesche
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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