- 28.03.2006, 12:41:01
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Kukacka: Annahme der Wegekostenrichtlinie ist ein 1. Etappenerfolg für die österreichische Verkehrspolitik
EU bricht mit 3 bisherigen verkehrspolitischen Tabus
Wien (OTS) - Mit großer Genugtuung nahm Verkehrsstaatssekretär,
Mag. Helmut Kukacka die gestrige Beschlussfassung des
Verkehrsministerrates über die Einführung der Wegekostenrichtlinie
zur Kenntnis. "Damit ist der 15-jährige Dauerstreit über den
Transitverkehr zwischen Wien, Brüssel und anderen EU-Hauptstädten
endlich beigelegt worden", betont Kukacka.
Mit der neuen Wegekostenrichtlinie sei ein dreifacher
verkehrspolitischer Tabubruch mit der bisherigen EU-Verkehrspolitik
vollzogen worden. Erstmals sei eine rechtlich abgesicherte
Querfinanzierungsmöglichkeit von der Strasse auf die Schiene
festgeschrieben worden. "Ein für unser Land so wichtiges
Verkehrsverlagerungsprojekt wie der Brenner-Basis-Tunnel wäre ohne
der Möglichkeit der Querfinanzierung kaum realisierbar", bekräftigte
Kukacka. Zweiter Tabubruch mit der bisherigen europäische
Verkehrspolitik sei der Auftrag an die Kommission, ein Modell für die
Einbeziehung externer Kosten in die Mauthöhe zu entwickeln und einen
entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen. "Dies sei ein starkes
Signal für ein neues ökologisches Bewusstsein in der
Verkehrspolitik", betonte Kukacka. Dritter Tabubruch sei die
Tatsache, dass für künftige Verkehrsabkommen zwischen EU und
Drittstaaten nun festgehalten wurde, dass diese Staaten gegenüber
EU-Mitgliedsstaaten nicht besser gestellt werden dürfen und nicht
höhere Mauten einheben können als Mitgliedsstaaten. "Damit wurden
Fehler der Vergangenheit eingestanden die dazu geführt haben, dass
EU-Länder durch Ausweichverkehre stärker belastet wurden, so wie
Österreich gegenüber der Schweiz. Die Richtung der europäischen
Verkehrspolitik stimmt wieder", so der Staatssekretär.
Mit der gestern beschlossenen Wegekostenrichtlinie ist auch sicher
gestellt, dass sämtliche gegen Österreich laufenden Verfahren
eingestellt werden. Zuletzt lief ein Verfahren der EU-Kommission
gegen Österreichs Sondermauten und ein weiteres Verfahren auf
Verhängung eines Strafgeldes, weil die Brennermaut nicht ausreichend
gesenkt worden sei. "Diese Tatsache kann man nicht hoch genug
einschätzen, wurde damit doch eine enorme Rechtsicherheit für den
Hauptlastträger Tirol geschaffen", so Kukacka.
Trotzdem sieht Kukacka in der gestern beschlossen Richtlinie nur
einen ersten, wenn auch ganz wesentlichen Etappensieg und fordert
zugleich weitere wichtige Entwicklungsschritte. "Noch während unserer
EU-Präsidentschaft werden wir uns neuerlich dafür einsetzen, dass die
EU dem Verkehrskapitel der Alpenkonvention doch noch zustimmt. Dieses
Protokoll besagt, dass auf den Bau neuer hochrangiger Straßen im
Alpenbereich verzichtet wird und durch Mautgestaltung in diesen
Regionen der Einsatz umweltfreundlicher Verkehrsträger begünstigt
werden soll", so Kukacka. Darüber hinaus müsse laut Staatssekretär
auch alles unternommen werden, um von der EU die unbedingt
erforderlichen verkehrspolitischen Rahmenbedingungen zur
entsprechenden Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene
zugesichert zu erhalten. "Dazu zählen, dass die Möglichkeiten der
neuen Wegekostenrichtlinie maximal ausgeschöpft und auf dem gesamten
Brenner-Korridor ein 25prozentiger, sowie auf der Zulaufstrecke ein
15prozentiger Mautzuschlag auf der Straße eingehoben wird, und die
maximale Querfinanzierung in Anspruch genommen werden kann.
Österreich wird jedenfalls - so wie bisher - in den nächsten Jahren
innerhalb der EU vehement auf eine Veränderung der
verkehrspolitischen Rahmenbedingungen zu Gunsten des
Schienenverkehrs, insbesondere in den grenzüberschreitenden
Alpenkorridoren drängen", schloss Kukacka.
Rückfragehinweis:
Staatssekretariat im BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Walter Gröblinger
Pressesprecher
Tel.: +43 (01) 711 62/8803
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