- 24.03.2006, 09:50:06
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Elektronische Übermittlung von Akten an Sehbehinderte und Blinde
Wien (OTS) - Sehbehinderte und blinde Menschen haben die
Möglichkeit, behördliche Schriftstücke in Form von E-Mail oder CD
kostenlos bei den jeweiligen Abteilungen des Magistrats der Stadt
Wien anzufordern. Mit Hilfe einer speziellen Tastatur, einer
sogenannten Braillezeile, kann der Inhalt der Seiten problemlos und
eigenständig in Erfahrung gebracht werden. MitarbeiterInnen der Stadt
Wien und alle Behörden in ganz Österreich sind auch verpflichtet,
hochgradig sehbehinderten und blinden Menschen Akteninhalte
vorzulesen. Eine Erledigung mittels E-Mail oder CD ist aber je nach
Gesetzeslage nicht immer ausreichend. In diesem Fall wird dasselbe
Schriftstück deshalb zusätzlich per Post und Zustellungsnachweis
übermittelt. Unter http://www.wien.at/index/behinderung.htm erfährt
man Umfassendes zum Thema Behinderung.****
Blinde surfen auch im Internet...
Das Internet eröffnet Menschen mit Behinderung nicht nur
vielfältige Möglichkeiten für Alltag und Freizeit, sondern auch neue
Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Für Blinde und Sehbehinderte ist die
Arbeit am Computer und das Surfen im Internet heute bereits
selbstverständlich geworden und bietet zudem eine neue
Unabhängigkeit. Mit Hilfe geeigneter technischer Blindenhilfsmittel
wie Braillezeile, Screenreader und TASO können sie eigenständig im
Internet recherchieren, gewünschte Informationen in Erfahrung bringen
und auch gedruckte Schriftstücke lesen. Voraussetzung ist aber, dass
die Webseiten entsprechend - eben barrierefrei - erstellt wurden.
Wie "sehen" Blinde den Text auf dem Bildschirm?
Wenn Blinde das 10-Finger-System beherrschen, so erfolgt die
Eingabe wie auch bei Sehenden "blind". Alle Funktionen werden nicht
mit der Maus, sondern über die Tastatur ausgeführt. Das spezielle
Programm BLINDOWS setzt den graphischen Bildschirminhalt von Windows
in eine Textversion um, die als "Hörschirm" oder "Screenreader"
bezeichnet wird. Durch eine Sprachausgabe können Blinde hören,
welcher Text auf dem Bildschirm steht, mit einer Ausgabemöglichkeit
auf der Braillezeile den Inhalt und Aufbau des Bildschirmes in der
Blinden-Punktschrift fühlen und somit erkennen. Für stark
Sehbehinderte kann der Text in 48facher Vergrößerung gesehen werden.
Mit dem TASO-Schieber oder Zeilenschieber kann man sich sowohl
senkrecht als auch waagrecht einen Überblick verschaffen, ob die
Zeilen leer oder beschrieben sowie mit Klein- oder Großbuchstaben,
Satzzeichen oder anderen Zeichenarten versehen sind und in welcher
aktuellen Position sich der Cursor befindet. Durch Drücken auf die
TASO-Schieber wird die Zeile gesprochen oder das Wort buchstabiert.
o Info: Elektronische Übermittlung von Akten an Sehbehinderte und Blinde Magistrat der Stadt Wien http://www.wien.at/index/behinderung.htm
rk-Fotoservice: http://www.wien.at/ma53/rkfoto/
(Schluss) rho
Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Anne Charis Rhomberg
Tel.: 4000/81 378
mailto:[email protected]
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