Wien (OTS) - Jährlich verunglücken im Straßenverkehr um die 4.000
Menschen. Im Gegensatz zum Auto haben Fußgänger keine Knautschzone.
Um so wichtiger ist es, sich an sich an die Verkehrsregeln zu halten,
wenn man "auf Schusters Rappen" unterwegs ist. Die Leiterin des
ARBÖ-Rechtsreferates, Dr. Barbara Auracher-Jäger ruft die wichtigsten
Verkehrsregeln in Erinnerung:
* Wenn ein Schutzweg innerhalb von 25 Metern vorhanden ist, muss
dieser benützt werden.
* Ist kein Schutzweg vorhanden oder dieser mehr als 25 Meter
entfernt, muss ein Fußgänger - laut Straßenverkehrsordnung - den
kürzesten Weg nehmen und darf den Fahrzeugverkehr nicht behindern
(wie es beispielsweise durch eine Notbremsung der Fall wäre).
* Ist im Ortsgebiet kein Schutzweg vorhanden oder dieser mehr als 25m
entfernt, darf die Fahrbahn nur an Kreuzungen überquert werden, außer
die Verkehrslage lässt ein sicheres Überqueren auch an anderen
Stellen zu. Eine Ausnahme stellt das Erreichen einer
Haltestelleninsel dar: Dazu darf die Fahrbahn an jeder Stelle
überquert werden, allerdings am kürzesten Weg.
* Auf einem ungeregelten Schutzweg hat ein Fußgänger bereits dann
Vorrang, wenn er diesen erkennbar benützen will. Dennoch darf ein
Fußgänger den Schutzweg nicht unmittelbar vor einem herannahenden
Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend betreten. Der ARBÖ rät
den Fußgängern, sich im Sinne der eigenen Verkehrssicherheit vor
jedem Queren der Fahrbahn zu vergewissern, ob der Übergang wirklich
frei ist. Unter dem Motto "Lieber einmal zuviel als einmal zu wenig
umschauen"!
* Der Vorrang für Fußgänger am Schutzweg gilt nicht gegenüber
fahrenden Schienenfahrzeugen. Dies dient der Sicherheit der
Fußgänger, da Schienenfahrzeuge einen wesentlich längeren Bremsweg
haben und durch ihre Größe die Sicht auf andere Verkehrsteilnehmer
verdecken können. Hier muss besonders aufgepasst werden!
* Selbstverständlich darf die Straße nur bei "grün" überquert werden.
Hier müssen Erwachsene - wenn Kinder in der Nähe sind - mit guten
Beispiel vorangehen und nicht bei "rot" die Fahrbahn überqueren.
Springt die Ampel während des Überquerens von "grün" auf "rot", darf
die Fahrbahn weiter überquert werden. Ist eine Schutzinsel vorhanden,
allerdings nur bis zu dieser.
* Ist ein Gehsteig vorhanden, müssen Fußgänger diesen benützen. Fehlt
ein Gehsteig, muss auf Freilandstraßen die linke Straßenseite benützt
werden, damit man entgegenkommende Fahrzeuge sieht und selbst gesehen
wird.
* In ländlichen Gemeinden oder außerhalb des Ortsgebietes sind
Gehsteige oft schmal oder fehlen überhaupt, die Straßenbeleuchtung
ist spärlich oder gar nicht vorhanden. Hier hilft nur sich sichtbar
zu machen. Wobei dieser Rat - darauf weist der ARBÖ besonders hin -
für Kinder genauso gilt wie für Erwachsene. Helle Bekleidung mit
reflektierendem Material lässt einen Fußgänger auf mehr als 100 Meter
erkennen und ist aus diesem Grund für einen Fußgänger lebenswichtig!
* Wer - vertieft in ein Handy-Gespräch - quer durch den fließenden
Autoverkehr läuft, ohne nach links oder rechts zu schauen, riskiert
sein Leben. Das Telefonieren führt zu verminderter Aufmerksamkeit.
Kommt es dann zu einem Unfall und der Autolenker kann nachweisen,
dass der Fußgänger durch das Telefonieren so abgelenkt war, um
angemessen zu reagieren, könnte das Schmerzengeld verloren gehen oder
geringer als vorgesehen ausfallen. Daher: Das Gespräch für das
Überqueren einer Straße kurz unterbrechen.
Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Sieglinde Rernböck
Tel.: (++43-1) 89121-244
mailto:presse@arboe.at
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