- 16.03.2006, 14:54:40
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Dolinschek: Verfahrenserfolg gegen vermeintliches Wundermittel gegen Krebs
Dr. Rath Health Products erwecken falschen Eindruck, Krebs heilen zu können
Wien (OTS) - Werbemaßnahmen (Zusendungen und Internet-Werbung) des
niederländischen Versandhandelsunternehmens Dr. Rath Health Products
für Vitaminprodukte sind unzulässig, da sie den unrichtigen Eindruck
erwecken, diese könnten schwerste Erkrankungen wie insbesondere Krebs
heilen und/oder vorbeugen. Dies erkannte das Handelsgericht Wien in
einem Verfahren, das der VKI im Auftrag von
Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek führt und
verurteilte das Unternehmen zur Unterlassung dieser Werbeaussagen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. "Das Urteil ist ein wichtiger
Erfolg für den Konsumentenschutz. Geschäftemacherei auf Kosten
Schwerkranker muss unterbunden werden. Besonders erfreulich ist, dass
es dem Unternehmen trotz ausgeklügelter Organisationsstrukturen nicht
möglich war, einer Verurteilung zu entgehen", unterstrich Dolinschek.
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Dr. Rath Health Programs betreibt einen Versandhandel und hat zu
diesem Zweck auf einer Homepage einen Online-Shop errichtet. Die
vertriebenen Produkte werden damit beworben, dass sie auf der
Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnis des Dr. med Rath
entwickelt wären. Anfang 2004 wurden Postwurfsendungen mit der
Überschrift "Krebs ist heilbar! Natürlich!" an österreichische
Haushalte versendet, in denen behauptet wurde, dass Krebs natürlich
heilbar sei und zwar durch die von Dr. Rath entwickelte
Zellular-Medizin. Dargestellt wurde die Geschichte des kleinen
Dominik, dessen Metastasen durch diese Medizin vollständig
zurückgegangen sein sollen (Das Kind ist mittlerweile verstorben).
Behauptet wurde, dass die wissenschaftliche Grundlage dieses
Naturheilverfahrens von der Pharma-orientierten Medizin Millionen
Krebspatienten vorenthalten worden sei, da diese Methode das
Milliardengeschäft mit der Krebskrankheit bedrohe.
Weiters wurde auf weitergehende Informationen und Dokumentationen auf
der einschlägigen Homepage hingewiesen. Ähnliche Ausführungen
enthielt auch eine Einschaltung der Zeitschrift "gesund & vital". Den
derart beworbenen Produkten war ein Prospekt beigelegt, der allgemein
von in Studien nachgewiesenen Wirkungen bei koronarer Herzkrankheit,
Herzschwäche, Bluthochdruck, Asthma und anderen Krankheiten spricht.
Auch hier war ein Verweis auf die einschlägige Homepage angebracht.
Auf der Homepage wurden die Produkte vor allem damit beworben, dass
Krebs natürlich heilbar sei. Die Bestellung war über einen Link von
der Homepage aus möglich. Weitere Links führten zu anderen Websites,
auf denen Informationen und Erfahrungsberichte anderer Patienten
aufrufbar waren. Im Impressum der Homepage war ein Hinweis enthalten:
Nichthaftung für Links.
Das Gericht stellte fest, dass es sich bei all diesen beworbenen
Produkten um in Österreich nicht zugelassene Arzneispezialitäten
handelt. Den Nachweis, dass die Produkte wissenschaftlich belegt
seien, hat das Unternehmen im Gerichtsverfahren nicht angetreten.
Den Einwand des Versandhändlers, es wären unterschiedliche
Unternehmen (Rechtspersonen) für den Vertrieb und die
wissenschaftlichen Behauptungen zuständig und der Versandhändler
daher nicht zur Verantwortung zu ziehen, ließ das Gericht nicht
gelten: Zwischen allen Rechtspersonen der Unternehmensgruppe Dr.
Rath, die mit einem einheitlichen Erscheinungsbild (nämlich Bild und
Namen des Dr. Rath), an die Öffentlichkeit tritt, besteht nämlich
keine funktionelle, inhaltliche, strukturelle und personelle
Trennung. Der Versandhändler macht sich vielmehr die
wissenschaftlichen Behauptungen und das bekannte Erscheinungsbild von
Dr. Rath zunutze und überträgt dadurch die wissenschaftlichen
Aussagen über die heilende Wirkung bewusst auf die von ihr
vertriebenen Produkte. Er schafft den Eindruck, bei den Erzeugnissen
handle es sich um die Mittel, die im Sinne der Thesen von Dr. Rath in
der Lage sind, schwerste Krankheiten zu verhindern und zu bekämpfen.
Formelle Distanzierungen von Aussagen in verlinkten Homepages, sind
nicht geeignet, den vermittelten Zusammenhang zwischen den Aussagen
über heilende Wirkung und den Produkten zu beseitigen.
"Schwerstkranke Menschen klammern sich an jeden Strohhalm, den sie
finden können, um ihr Leiden zu lindern oder zu heilen. Es ist
unverantwortlich, mit dieser Hoffnung Geschäfte zu machen", schloss
der Staatssekretär. (Schluß) bxf
Rückfragehinweis:
Staatssekretariat für soziale Sicherheit
Generationen und Konsumentenschutz
Pressesprecher Gerald Grosz
Tel.: [++43-1] 71100-3375
mailto: [email protected]
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