- 10.03.2006, 09:56:44
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LR Kranzl lud zu Enquete über das "Kleine Glücksspiel"
Informations- und Diskussionsveranstaltung im NÖ Landhaus
St. Pölten (NLK) - Landesrätin Christa Kranzl lud gestern
Nachmittag zu einer Enquete über das "Kleine Glücksspiel" in das
Landhaus in St. Pölten ein. Bei dieser Informations- und
Diskussionsveranstaltung wurden auch Impulsreferate abgehalten.
Die Automatenspielsucht sei zu 80 Prozent die Einstiegsvariante
zur Spielsucht, sagte dabei Univ.Prof. Dr. Herwig Scholz, der Leiter
der Suchtklinik de La Tour der Evangelischen Stiftung in Treffen.
"Die Spielsucht ist eine Katastrophe, sowohl für die Spielsüchtigen
als auch für deren Angehörige", warnte Scholz. Nach der Freigabe des
"Kleinen Glücksspiels" 1997 sei die Lage in Kärnten binnen weniger
Jahre vollkommen anders geworden. Die Kontrollinstanzen hätten hier
weitgehend versagt. Dr. Roswitha Mikusch von der Schuldnerberatung NÖ
beklagte die hohe Verschuldung von Spielern. So sah sie sich mit
Spielern aus Niederösterreich konfrontiert, die 70.000 bis 80.000
Euro Schulden angehäuft hätten. Fast drei Viertel davon waren
Bankschulden. Dr. Helmut Salamon vom Bundeskriminalamt sah vor allem
das Internet als eine große Herausforderung sowohl für die Spieler
als auch für die Bekämpfer der Spielsucht. Von den 120 bis 200
Anzeigen pro Jahr nach dem Glücksspielgesetz wurden z. B. im Jahr
2004 nur acht Personen verurteilt. Betrugsbekämpfungskoordinator
Wilfried Lehner meinte, wenn das "Kleine Glücksspiel" auch in
Niederösterreich zugelassen werde, sei auch eine eigene Kontrolle
notwendig. Spielautomaten könnten durch eine spezielle Software
binnen kurzer Zeit zu Glücksspielautomaten umfunktioniert werden,
warnte Nationalratsabgeordneter Mag. Johann Maier. Überall dort, wo
das "Kleine Glücksspiel" freigegeben worden sei, habe auch die
Spielsucht drastisch zugenommen.
Das Glücksspiel ist in Österreich wie in den meisten europäischen
Staaten stark reglementiert, ist aber - im Gegensatz etwa zu
Deutschland oder der Schweiz - liberal geregelt. So überlässt der
Bund die Kompetenz bei Buchmacherwetten den Landesgesetzgebern, auch
das "Kleine Glücksspiel" ist vom Glücksspielmonopol des Bundes
ausgenommen. Die häufigste Form des "Kleinen Glücksspiels" ist jene
mit Spielautomaten, soweit der Einsatz pro Spiel nicht höher als 0,50
Euro und der maximale Gewinn nicht höher als 20 Euro liegt. Mit
technischen Mitteln können diese gesetzlichen Vorschriften aber
leicht umgangen werden.
Rückfragehinweis:
Niederösterreichische Landesregierung
Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit und Pressedienst
Tel.: 02742/9005-12312
http://www.noe.gv.at/nlk
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