- 10.03.2006, 09:31:05
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AKNÖ-Staudinger: Arbeitslosenversicherungsgesetz diskriminiert Eltern behinderter Kinder
AKNÖ-Sachverhaltsdarstellung an Behindertenanwalt Haupt
Wien (AKNÖ) (OTS) - "Bei der Betreuung behinderter Angehöriger
wird im Falle der Arbeitslosigkeit mit zweierlei Maß gemessen",
kritisiert AKNÖ-Präsident Josef Staudinger. Das
Arbeitslosenversicherungsgesetz kennt zwei Definitionen von
pflegenden Personen und diskriminiert dadurch vor allem Frauen, die
ein behindertes Kind pflegen. Denn: Für Personen, die gemäß § 18a
ASVG die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten
der Pflege eines behinderten Kindes in Anspruch nehmen, zahlt die
Beiträge der Staat. "Diese Selbstversicherung sichert aber nicht die
Arbeitslosenversicherung", erläutert Sozialrechtsexperte Mag. Josef
Fraunbaum. Im Gegensatz dazu sichert die Selbstversicherung von nahen
Angehörige, die eine Person mit Pflegegeld ab der Stufe 3 pflegen,
den Arbeitslosengeldanspruch, wenn die sonstigen Voraussetzungen
vorliegen.****
AKNÖ-Präsident Josef Staudinger fordert daher Behindertenanwalt
Herbert Haupt auf, alles in seiner Macht stehende zu tun, um diese
Diskriminierung sofort zu beenden, damit der Gesetzestext nach den
Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes geändert wird. "Eine
entsprechende Sachverhaltsdarstellung der AKNÖ ergeht an
Behindertenanwalt Haupt und an die Österreichische Arbeitsgruppe für
Rehabilitierung ergangen", sagt AKNÖ-Chef Staudinger. "Sollte sich
Haupt bei seiner Regierung nicht durchsetzen, könnte noch immer eine
Feststellungsklage durch die Österreichische Arbeitsgruppe für
Rehabilitierung eingebracht werden. Jedenfalls muss mit der
Diskriminierung behinderter Menschen und deren Angehörigen endlich
Schluss sein", fordert Staudinger abschließend.
(Schluss) sk
Rückfragehinweis:
Susanne Karner
Pressesprecherin Präsident Staudinger
Tel.: (01) 58883-1505
mailto:susanne.karner@aknoe.at
http://noe.arbeiterkammer.at
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