- 06.03.2006, 10:00:22
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ÖAMTC: Vorsicht beim Autokauf von "privat" - Gewährleistung meist nicht gegeben
Beim Händler kauft man mitunter teurer, dafür mit Gewährleistung
Wien (OTS) - Mehr als 770.000 gebrauchte Pkw und Kombis wechselten
im vergangenen Jahr ihre Besitzer, im Vergleich dazu wurden 2005
304.000 Neuwagen verkauft. Nach Stückzahlen ist der
Gebrauchtwagenmarkt doppelt so groß wie jener der Neuwagen. Gründe
dafür liegen nicht immer im finanziellen Bereich. "Viele
Gebrauchtwagen-Käufer sind schlichtweg nicht bereit, den in den
ersten zwei Jahren großen Wertverlust eines "Neuen" in Kauf zu
nehmen", sagt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka. Immerhin beträgt der
Wertverlust im Schnitt 40 Prozent. Nicht unwesentlich beim
Gebrauchtwagen-Kauf ist die Frage, ob beim Händler oder von "privat"
zu kaufen.
"Der große Vorteil des Gebrauchtwagen-Kaufs beim Händler ist die
Gewährleistung für den Zustand des Autos", sagt die ÖAMTC-Juristin.
Der Verkäufer muss für Mängel einstehen, die das Fahrzeug zum
Zeitpunkt der Übergabe hatte. "Die Dauer der Gewährleistungsfrist
beträgt zwei Jahre und kann vom Händler nicht eingeschränkt oder
ausgeschlossen werden", erklärt die Club-Juristin. Ist der Gebrauchte
aber älter als ein Jahr, kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden.
Dies kann allerdings nur einvernehmlich und ausdrücklich vereinbart
werden. Ein Hinweis im Kleingedruckten erfüllt diese Bedingung nicht.
Tritt innerhalb der ersten sechs Monate nach Fahrzeugübergabe ein
Mangel auf, muss der Verkäufer im Fall von
"Meinungsverschiedenheiten" nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt
des Kaufs noch nicht vorhanden war. Nach dieser Frist liegt es beim
Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der
Übergabe bestanden hat.
Vorsicht beim privaten Autokauf - Haftung meist ausgeschlossen
Das Fangnetz der Gewährleistung besteht beim Kauf von "privat"
nicht. "Grundsätzlich kann man sagen, dass der Kauf beim Händler zwar
teurer ist, dafür aber mit Gewährleistung. Beim privaten Verkäufer
kauft man mitunter billiger, aber mit einem gewissen Risiko, weil die
Gewährleistung so gut wie immer ausgeschlossen wird", so die
ÖAMTC-Expertin.
Bei besonders "jungen" Fahrzeugen kann es vorkommen, dass die
Verkäufer mit einer noch bestehenden Werksgarantie werben. Auch hier
gilt eine Frist von zwei Jahren - manche Hersteller gewähren drei,
Ford sogar vier Jahre Garantie. Der Unterschied zur Gewährleistung?
"Bei einer Garantie wird auch für Mängel eingestanden, die während
der Frist auftreten. Allerdings ist die Garantie immer mit Auflagen
wie Einhaltung von Serviceterminen in der Markenwerkstätte und der
Verwendung von Original-Ersatzteilen verbunden", erklärt Zelenka.
Achtung Falle: Nicht jeder Gebrauchte auf einem Händlerplatz wird
tatsächlich vom Händler verkauft. Handelt es sich um einen Verkauf
auf "Kommission" ist der Pkw-Eigentümer eine Privatperson. Und dann
fällt man um die Gewährleistung um.
Für den Kauf von privater Hand empfiehlt es sich den von
ÖAMTC-Juristen erstellten und mit Kommentaren versehenen Kaufvertrag
zu verwenden. Dieser ist an allen ÖAMTC-Stützpunkten und im Download
auf der Homepage des Clubs unter www.oeamtc.at/recht erhältlich. Eine
Kaufüberprüfung beim Club, bei der das Fahrzeug auf Herz und Nieren
durchgecheckt wird, ist ebenfalls zu empfehlen.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Margret Handler
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at
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