• 03.03.2006, 09:24:43
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  • OTS0038 OTW0038

Schwerarbeitsverordnung gilt auch für Soldaten

Die Verhandlungen der GÖD waren erfolgreich: Soldaten werden künftig von der Verordnung der Bundesregierung über besonders belastende Berufstätigkeiten (Schwerarbeitsregelung) erfasst

Wien (OTS) - Der Vorsitzende der Bundessektion Landesverteidigung,
Wilhelm Waldner begrüßt die vom Ministerrat am 2. März 2006
beschlossene Verordnung, die .Bedienstete des Österreichischen
Bundesheeres unter folgenden Voraussetzungen berücksichtigt:

- Soldaten im Auslandseinsatz, die überwiegend Ordnungs- und 
   Sicherungsaufgaben wahrnehmen
 - Soldaten im Assistenzeinsatz, wenn sie in einem Schichtdienst 
   eingeteilt sind
 - Soldaten im Katastropheneinsatz, wenn sie aufgrund der 
   körperlichen Anstrengung einen entsprechenden Kalorienverbrauch 
   aufweisen. 
 - Alle Soldaten, auf die die allgemeinen Bestimmungen für 
   Schwerarbeit (z.B. unregelmäßige Nachtarbeit; Hitze oder Kälte, 
   chemische oder physikalische Einflüsse im Sinne des NSchG; 
   schwere körperliche Arbeit orientiert am Kalorienverbrauch) 
   zutreffen.

Mit der vorliegenden Regelung werde an sich Neuland betreten, da
"Schwerarbeit" bisher sozialversicherungsrechtlich nicht erfasst
wurde. Daher wird wohl nach einiger Zeit eine Überprüfung dieser
Regelungen hinsichtlich Gerechtigkeit und Anwendbarkeit unumgänglich
sein.

"Mit diesem Verhandlungsergebnis wurde eine besondere Anerkennung
der Leistungen von Bundesheerangehörigen erreicht", freut sich
Waldner. Dies wurde durch die tatkräftige Unterstützung unseres
Verteidigungsministers Günther PLATTER möglich. "Das vorliegende
Ergebnis ist ein erster, guter Schritt für die Soldaten des
Bundesheeres im Rahmen des derzeit Möglichen, so Waldner
abschließend.

Rückfragehinweis:
Wilhelm Waldner
Vorsitzender der Bundessektion Landesverteidigung
in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Tel.: 0664 6221262

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