• 02.03.2006, 11:22:34
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AMS NÖ-Chef Homrighausen: "Trendwende bei der Jugendarbeitslosigkeit in NÖ"

Wien (OTS) - Ende Februar 2006 waren beim Arbeitsmarktservice NÖ
insgesamt 56.599 Personen arbeitslos vorgemerkt, um 2.960 (od. -5,0%)
weniger als im Vormonat und um 739 (od. +1,3%) mehr als zur gleichen
Zeit des Vorjahres. Zudem stieg die in diesem Indikator nicht
enthaltene Zahl der Arbeitslosen in Schulungsmaßnahmen des AMS NÖ im
Vergleich zum Vorjahr um 1.844 (od. 23,3%) auf insgesamt 9.770, das
sind um 1.844 (od. 23,3%) mehr als zur gleichen Zeit des Vorjahres.

"Obwohl die Lage auf dem Arbeitsmarkt zu Jahresbeginn trotz des
nach wie vor hohen Arbeitskräfteangebotes angespannt bleibt, ist es
dem AMS NÖ Ende Februar 2006 gelungen, die Trendwende bei der
Jugendarbeitslosigkeit herbeizuführen", so Werner Homrighausen, "denn
Ende Februar sind mit 8.680 - erstmals seit genau fünf Jahren
-weniger Jugendliche im Alter bis 24 Jahre vorgemerkt und zwar um
-208 (od. -2,3%)."

Von den knapp 56.600 Vorgemerkten haben jedoch bereits 21.754
wieder eine konkrete Einstellungszusage, um 1.974 (od. 10,0%) mehr
als zur gleichen Zeit des Vorjahres". AMS NÖ-Landesgeschäftsführer
Werner Homrighausen sieht in der hohen Winterarbeitslosigkeit in
erster Linie eine Herausforderung für das Vermittlungsgeschäft: "Bei
uns verfügen derzeit über 38% aller vorgemerkten Arbeitslosen über
verbindliche Einstellungszusagen ihrer DienstgeberInnen für den
Saisonstart im Frühjahr. Es muss allen Betroffenen klar sein, dass
eine Einstellungszusage grundsätzlich kein Hindernis für die
Vermittlung auf aktuell vakante Arbeitsplätze darstellt."

Österreichweit stieg die Arbeitslosigkeit zum Monatsende im
Vergleich zum Vorjahr um + 1.736 (od. + 0,6%) auf insgesamt 311.694.
Den relativ größten Anstieg aller Bundesländer verzeichnete Kärnten
(+3,9%) gefolgt von Wien (+3,1%). Den größten Rückgang der
Arbeitslosigkeit gibt es in Salzburg
(-7,3%), Tirol (-3,9%) und Vorarlberg (-3,3%).

Startschuss für den Kombilohn
Das Kombilohnmodell ist seit 1.Februar 2006 in Kraft und
beinhaltet - wie die Bezeichnung bereits deutlich macht - eine
kombinierte Beihilfe für ArbeitnehmerInnen und -geberInnen, wobei
ArbeitgeberInnen diese ausschließlich für Dienstverhältnisse von
Personen erhalten können, die eine Kombilohnbeihilfe für
ArbeitnehmerInnen (KAN) beziehen. Die KAN wiederum können Personen
unter 25 bzw. über 45, die länger als zwölf Monate arbeitslos
vorgemerkt sind, beantragen. Ziel dieses Beihilfenmodells ist es,
weniger begehrte, d.h. niedrig entlohnte Dienstverhältnisse
attraktiver zu machen, um so die Motivation arbeitsloser Menschen zu
erhöhen, diese Jobs anzunehmen. Der optimale Nutzen für beide Seiten
- also DienstgeberInnen und -nehmerInnen - wird im Bereich von
Beschäftigungsverhältnissen mit geringem Lohn bei einem
vorangegangenen verhältnismäßig niedrigen Arbeitslosengeld- oder
Notstandshilfebezug erzielt.
Diese Beihilfe kann für die Dauer eines Arbeitsverhältnisses,
maximal bis zu einem Jahr, gewährt werden. Der Zuschuss zu den
Lohnkosten wird nur bei Dienstverhältnissen bis zu einem monatlichen
Bruttoentgelt von maximal EUR 1.000,- gewährt. Wichtig ist in jedem
Fall, dass die Beihilfen für die Einstellung von Arbeitslosen oder
Qualifizierungsbeihilfen immer vor der Einstellung respektive vor dem
Beginn der MitarbeiterInnenschulung beantragt werden. "Denn", so
Werner Homrighausen, "wir sehen Förderungen, die wir heute gewähren,
als ein Investment, das uns hilft, morgen Geld zu sparen. In diesem
Sinne sollen unsere Förderungen einen Anreiz schaffen,
Arbeitslosigkeit früher oder leichter zu beenden bzw. optimalerweise
ihr Entstehen sogar verhindern zu können."

Rückfragehinweis:
AMS NÖ - Pressestelle
Mag. Martina Fischlmayr
Tel.: (01) 531 36/121Fax: (01) 531 36/178
mailto:martina.fischlmayr@ams.at
http://www.ams.at

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