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AMS NÖ-Chef Homrighausen: "Trendwende bei der Jugendarbeitslosigkeit in NÖ"

Wien (OTS) - Ende Februar 2006 waren beim Arbeitsmarktservice NÖ insgesamt 56.599 Personen arbeitslos vorgemerkt, um 2.960 (od. -5,0%) weniger als im Vormonat und um 739 (od. +1,3%) mehr als zur gleichen Zeit des Vorjahres. Zudem stieg die in diesem Indikator nicht enthaltene Zahl der Arbeitslosen in Schulungsmaßnahmen des AMS NÖ im Vergleich zum Vorjahr um 1.844 (od. 23,3%) auf insgesamt 9.770, das sind um 1.844 (od. 23,3%) mehr als zur gleichen Zeit des Vorjahres.

"Obwohl die Lage auf dem Arbeitsmarkt zu Jahresbeginn trotz des nach wie vor hohen Arbeitskräfteangebotes angespannt bleibt, ist es dem AMS NÖ Ende Februar 2006 gelungen, die Trendwende bei der Jugendarbeitslosigkeit herbeizuführen", so Werner Homrighausen, "denn Ende Februar sind mit 8.680 - erstmals seit genau fünf Jahren -weniger Jugendliche im Alter bis 24 Jahre vorgemerkt und zwar um -208 (od. -2,3%)."

Von den knapp 56.600 Vorgemerkten haben jedoch bereits 21.754 wieder eine konkrete Einstellungszusage, um 1.974 (od. 10,0%) mehr als zur gleichen Zeit des Vorjahres". AMS NÖ-Landesgeschäftsführer Werner Homrighausen sieht in der hohen Winterarbeitslosigkeit in erster Linie eine Herausforderung für das Vermittlungsgeschäft: "Bei uns verfügen derzeit über 38% aller vorgemerkten Arbeitslosen über verbindliche Einstellungszusagen ihrer DienstgeberInnen für den Saisonstart im Frühjahr. Es muss allen Betroffenen klar sein, dass eine Einstellungszusage grundsätzlich kein Hindernis für die Vermittlung auf aktuell vakante Arbeitsplätze darstellt."

Österreichweit stieg die Arbeitslosigkeit zum Monatsende im Vergleich zum Vorjahr um + 1.736 (od. + 0,6%) auf insgesamt 311.694. Den relativ größten Anstieg aller Bundesländer verzeichnete Kärnten (+3,9%) gefolgt von Wien (+3,1%). Den größten Rückgang der Arbeitslosigkeit gibt es in Salzburg
(-7,3%), Tirol (-3,9%) und Vorarlberg (-3,3%).

Startschuss für den Kombilohn Das Kombilohnmodell ist seit 1.Februar 2006 in Kraft und beinhaltet - wie die Bezeichnung bereits deutlich macht - eine kombinierte Beihilfe für ArbeitnehmerInnen und -geberInnen, wobei ArbeitgeberInnen diese ausschließlich für Dienstverhältnisse von Personen erhalten können, die eine Kombilohnbeihilfe für ArbeitnehmerInnen (KAN) beziehen. Die KAN wiederum können Personen unter 25 bzw. über 45, die länger als zwölf Monate arbeitslos vorgemerkt sind, beantragen. Ziel dieses Beihilfenmodells ist es, weniger begehrte, d.h. niedrig entlohnte Dienstverhältnisse attraktiver zu machen, um so die Motivation arbeitsloser Menschen zu erhöhen, diese Jobs anzunehmen. Der optimale Nutzen für beide Seiten - also DienstgeberInnen und -nehmerInnen - wird im Bereich von Beschäftigungsverhältnissen mit geringem Lohn bei einem vorangegangenen verhältnismäßig niedrigen Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfebezug erzielt. Diese Beihilfe kann für die Dauer eines Arbeitsverhältnisses, maximal bis zu einem Jahr, gewährt werden. Der Zuschuss zu den Lohnkosten wird nur bei Dienstverhältnissen bis zu einem monatlichen Bruttoentgelt von maximal EUR 1.000,- gewährt. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Beihilfen für die Einstellung von Arbeitslosen oder Qualifizierungsbeihilfen immer vor der Einstellung respektive vor dem Beginn der MitarbeiterInnenschulung beantragt werden. "Denn", so Werner Homrighausen, "wir sehen Förderungen, die wir heute gewähren, als ein Investment, das uns hilft, morgen Geld zu sparen. In diesem Sinne sollen unsere Förderungen einen Anreiz schaffen, Arbeitslosigkeit früher oder leichter zu beenden bzw. optimalerweise ihr Entstehen sogar verhindern zu können."

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AMS NÖ - Pressestelle
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Tel.: (01) 531 36/121Fax: (01) 531 36/178
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