- 28.02.2006, 14:03:40
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Kukacka: Gesetzesentwurf zum Personen- und Nahverkehr bringt mehr Geld und Verantwortung für die Länder
Die Vorwürfe der Gewerkschaft sind unzutreffend und politisch motiviert
Wien (OTS) - "Die Behauptungen der Eisenbahnergewerkschaft der
Nahverkehr würde sich durch den Gesetzesentwurf zum Personen- und
Nahverkehr (ÖPNRV-G) massiv verschlechtern sind schlicht falsch. Die
Vorwürfe der Gewerkschaft sind unzutreffend und politisch motiviert",
regierte heute, Dienstag, Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut Kukacka
auf die neuerliche Aussendung der Gewerkschaft und widerlegt deren
Vorwürfe mit folgenden Punkten:
1. Die Kompetenzlage nach dem ÖNRVG bleibt unverändert. Die Länder
bekommen keine Aufgaben dazu, sie werden nur in die Lage versetzt,
ihre bestehenden Aufgaben bei der Bestellung des Regional- du
Nahverkehrs wesentlich besser zu erfüllen und neue Schwerpunkte zu
setzen, da sie erstmals wissen, wie viel Mittel für den Nahverkehr
pro Land zur Verfügung stehen.
2. Der Schienenfernverkehr ist nicht Aufgabe dieses Gesetzes, das den
Nah- und Regionalverkehr regelt. Das war auch bisher nicht der Fall.
Der Fernverkehr auf der Schiene muss eigenwirtschaftlich sein, hier
gibt es Wettbewerb und es ist kaum anzustreben, dass dieser Verkehr
auch Zuschüsse von der öffentlichen Hand bekommt. Das will wohl nur
die Gewerkschaft.
3. 2005 wurden für die Bestellung zusätzlicher Nahverkehrsangebote
11,5 Mio. Euro von Seiten des Bundes für die Länder zur Verfügung
gestellt. Im Gesetzesentwurf für das ÖPNRV-G sind künftig 30 Mio.
Euro pro Jahr - also drei Mal zu viel - vorgesehen. Diese stehen den
Ländern zur Gänze zur Verfügung. Somit können viele neue Verkehre vor
allem beim Bus, aber auch der der Bahn ab 2006 bestellt werden. Die
Versorgung mit öffentlichen Verkehrsleistungen wird somit in
Österreich steigen.
4. Bundesländerübergreifende Pendlerströme werden bereits jetzt im
Rahmen der Verkehrsverbünde (z.B.: VOR, OÖVV, etc.) bestens
abgedeckt. Hier ändert sich kompetenzmäßig nur insoweit etwas, als
dass die Verbünde in der Zukunft diese Aufgabe durch verbesserte
Vergabemöglichkeiten noch besser erfüllen können.
5. Das ÖPNRV-G enthält wesentliche bundeseinheitliche
Qualitätsvorgaben und ein einheitliches Monitoring zur Überprüfung
der Einhaltung der Qualitätsstandards. Dies ist der beste Garant für
die Steigerung des Kundennutzens. Offensichtlich will die GdE
(Gewerkschaft der Eisenbahner) dieses Monitoring verhindern. Darüber
hinaus werden in allen Verkehrsverbünden Fahrgastbeiräte
eingerichtet, welche damit die Interessen der Fahrgäste vertreten
können und das "Meinungsmonopol" der GdE erstmals aufweichen werden.
Insgesamt gibt der Bund jährlich rund 1,1 Mrd. Euro für den Betrieb
des Nah- und Regionalverkehrs - ohne jegliche Infrastrukturausbauten
- aus. Davon entfallen 489 Mio. Euro auf die so genannten
gemeinwirtschaftlichen Leistungen für Schienenbahnen (Tarifstützung),
335 Mio. Euro auf die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt und 60,8 Mio.
Euro auf die Verkehrsverbünde und die Bestellung neuer Verkehre.
Weitere 208 Mio. Euro werden den Ländern zusätzlich im Zuge des
Finanzausgleiches zur Verfügung gestellt. "Die geplante
Nahverkehrsreform wird sich also keinesfalls zum Nachteil der Länder,
oder der Menschen im ländlichen Raum auswirken, sondern das genaue
Gegenteil wird eintreten", schloss Kukacka.
Rückfragehinweis:
Staatssekretariat im BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Walter Gröblinger
Pressesprecher
Tel.: +43 (01) 711 62/8803
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