Keine generelle Umtauschpflicht: Alle "Rosa Scheine" gelten weiter
Wien (OTS) - Wer ab 1. März die Führerscheinprüfung macht oder die
Lenkberechtigung ändert, bekommt den neuen Führerschein in
Scheckartenformat. "Niemand muss sein altes 'Rosa Papier' umtauschen,
denn es gilt keine generelle Umtauschpflicht", informiert
ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger. Nach bestandener
Führerscheinprüfung kostet der neue Plastikführerschein 55 Euro.
Wer will, kann seinen "Rosa Schein" allerdings in einen
Plastikführerschein umtauschen. Das kostet 45 Euro, also zehn Euro
weniger als ein neuer Führerschein. Wegen des zu erwartenden Andrangs
bei der Behörde, empfiehlt die ARBÖ-Verkehrsjuistin damit aber noch
etwas zu warten.
Die wichtigsten Fragen und Antworten hat der ARBÖ übersichtlich
zusammengestellt:
1. Was passiert, wenn ich beim alten Führerschein mein Foto ändern
muss, weil ich inzwischen eine Brille brauche?
Eine Ausstellung eines Papierführerscheines ist ab dem 1. März nicht
mehr möglich. Man muss sich bei jeder Änderung einen
Plastikführerschein ausstellen lassen. Kostenpunkt 45 Euro.
2. Wie bekommt man den neuen Plastikführerschein?
Man bekommt ihn mit der Post zugeschickt. Führerscheinneulinge
erhalten sofort nach bestandener Fahrprüfung von der Fahrschule einen
vorläufigen Führerschein. Mit diesem können sie sofort fahren. Fünf
bis zehn Tage später erhalten sie den Plastikführerschein per Post
zugeschickt.
3. Was muss ich tun, wenn ich den alten "Rosa Schein" auf einen
Plastikschein umtauschen möchte?
Wer freiwillig auf den papierlosen Führerschein umsteigen will, muss
zur Führerscheinbehörde und einen Plastikführerschein beantragen. Man
kann dann entweder das alte Papier weiter behalten und die neue
Plastikkarte selber bei der Führerscheinbehörde abholen. Oder man
lässt seinen alten Schein gleich bei der Behörde, bekommt einen
vorläufigen Führerschein (wie die Führerschein-Neulinge) und wartet,
bis die neue Plastikkarte per Post zugeschickt wird.
4. Was passiert, wenn's mit der Zustellung nicht funktioniert?
Zwei Wochen nach Versenden des Scheckkartenführerscheins wird ein
Kontrollschreiben geschickt, mit dem Hinweis, dass 14 Tage vorher der
Scheckkartenführerschein per Post zugesandt wurde. Bei Nichterhalt
ist die Führerscheinbehörde zu kontaktieren.
5. Kann ich mir den Scheckkartenführerschein auch Express zustellen
lassen?
Eine Expressproduktion und -zustellung ist möglich und kostet
zusätzlich 16 Euro.
6. Wie viele Fotos braucht man für den Plastikführerschein?
Ein einziges (und nicht mehr zwei!). Das Foto muss 35 x 45 mm sein
und die Person muss frontal in die Kamera schauen. Es dürfen keine
anderen Gegenstände als der Kopf auf dem Foto sein. Der Hintergrund
muss einfärbig hell sein. Freundlich schauen ist nach wie vor
erlaubt!
7. Was muss ich beim Ausfüllen des Formulares beachten?
Wichtig ist, das ausgefüllte Formular auf keinen Fall zu Hause auch
zu unterschreiben! Die Unterschrift muss vor den Augen der Beamten
bzw. dem Fahrprüfer geleistet werden, weil sie gleichzeitig der
Identifizierung dient!
8. Gibt es eine Informationsseite im Internet?
Ja: www.scheckkartenfuehrerschein.at
Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Lydia Ninz
Tel.: (++43-1) 89121-280
mailto:presse@arboe.at
http://www.arboe.at
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