• 22.02.2006, 15:07:57
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Keiblinger, Vorsitzender der Exekutivgewerkschaft: "SPÖ und FSG sollen wieder auf den Teppich der Sachlichkeit zurückkehren."

Wien (OTS) - "Es ist schon interessant, dass die FSG die
Pensionsharmonisierung im November 2004 mitbeschließt und dann
eineinhalb Jahre braucht um zu begreifen, was sie da eigentlich
beschlossen hat", erklärt Leopold Keiblinger, Vorsitzender der
Exekutivgewerkschaft, zu SPÖ/FSG - Äußerungen der Herren Darabos und
Pail zur Einbeziehung von Exekutivbeamten in die
Schwerarbeitspensionsregelung.

Um wieder auf den Boden der Sachlichkeit zurückzukehren, werden
Eckpunkte dieser Regelung erklärt:

a)  Als Zugangsvoraussetzung für die Schwerarbeitspension werden 
    jene Schwerarbeitsmonate herangezogen, die innerhalb der 
    letzten 240 Monate (20 Jahre) vor Ruhestandsversetzung 
    geleistet wurden.
b)  Innerhalb dieser 20 Jahre müssen 120 Monate (10 Jahre) 
    Schwerarbeit geleistet werden.
c)  Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Regelung sind 42 
    Jahre ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit für Exekutivbeamte.
d)  Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen erfolgt eine 
    Ruhestandsversetzung mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Es 
    greift ein Abschlagsprozentsatz von 1,8% pro Jahr.

Mittels Verordnungen muss noch festgelegt werden, welche Tätigkeiten
Schwerarbeit begründen. Diese Verordnungen sind noch ausständig.

Es ist daher völlig falsch und bewusst irreführend, wenn die SPÖ
und die FSG behaupten, die ExekutivbeamtInnen fallen nicht in die
Schwerarbeitspensionsregelung. Dies deshalb, da

-  die entsprechenden Verordnungen (ASVG und BDG) noch gar nicht 
   erlassen wurden,
-  im Begutachtungsentwurf zur Verordnung ExekutivbeamtInnen, die 
   unregelmäßigen Nachtdienst in Form von Schicht- und 
   Wechseldienst leisten und mehr als 5 Nachtdienste pro Monat 
   aufweisen, bereits erfasst sind,
-  im Rahmen des Begutachtungsverfahrens von der GÖD eingefordert 
   wurde, die "berufsbedingte Gefahrenbeseitigung unter Selbst- und 
   Fremdgefährdung" ebenfalls in der Verordnung zu erfassen. Dies 
   ist nunmehr von Frau Bundesministerin Haubner klargestellt 
   worden.

"Die FSG in der Exekutive sollte sich wieder in die Niederungen
gewerkschaftlicher Knochenarbeit herab begeben und mit
parteipolitischem Geplänkel Schluss machen", schließt Keiblinber.

Rückfragehinweis:
Leopold Keiblinger
Vorsitzender der Exekutivgewerkschaft
Tel.: 0664/54-58-594

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NOB

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