- 22.02.2006, 13:00:00
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Jetzt schlägt´s 13! Konkurrenzklausel-Schikane: 2000 Euro Strafe für Lehrling im Dienstvertrag
ÖGB NÖ und AKNÖ-Appell an Abgeordnete: Nicht beharren - neu verhandeln
Wien (AKNÖ) -
"Konkurrenzklauseln haben nichts mit Konkurrenz zu tun. Sie sind
reine Schikane und sonst gar nichts", zieht AKNÖ-Präsident Josef
Staudinger eine erste Zwischenbilanz der Aktion Sonderprüfung
Arbeitsverträge. "Konkurrenzklauseln haben in Arbeitsverträgen nichts
verloren. Unternehmen, die sich geschädigt fühlen, stehen das
Wettbewerbsrecht und die Handelsgerichte zur Verfügung", hofft
Staudinger auf Einsicht bei der Regierungsmehrheit.
Die AKNÖ legt heute zum 15. Mal das Beispiel einer Schikane-Klausel
vor: Einem Lehrling im Gastgewerbe wurde außer dem Lehrvertrag ein
Dienstvertrag vorgelegt. Noch während der Probezeit wurde der
Dienstvertrag geändert und um folgende Schikane-Klausel erweitert:
"Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, für die Dauer von 12 Monaten
nach Beendigung des Dienstverhältnisses im Geschäftszweig weder
selbstständig noch unselbstständig tätig zu sein." Die junge Frau
erhält 454 Euro Lehrlingsentschädigung pro Monat, ist bei Verstoß
gegen die Konkurrenzklausel jedoch "verpflichtet, 2.000 Euro binnen
einem Monat zu bezahlen". Warum wurde innerhalb eines Monats ein
neuer Vertrag geschlossen? Auch das steht im Dienstvertrag:
"Neuausstellung wegen Konkurrenzklausel, Verschwiegenheitspflicht und
Schulgeldvereinbarung."
Dazu DDr. Wolfgang Massl, Leiter Arbeitsrecht der AKNÖ: "Dieser
Vertrag ist der Gipfel. Er enthält nicht nur ein Berufsverbot, wie
wir es schon oft belegen konnten, diesmal wird sogar das Erlernen des
Berufes in einer bestimmten Gegend verboten." Das Lehrmädchen ist dem
Arbeitgeber völlig ausgeliefert: Da der Vertrag während der Probezeit
zur Unterschrift vorgelegt wurde, hätte ein Ablehnen des Vertages die
Auflösung des Lehrverhältnisses zur Folge gehabt. Wolfgang Massl:
"Auch hier geht es ausschließlich darum, ein Faustpfand in der Hand
zu halten. Mit viel Geld kann sich der Lehrling freikaufen. Nach
unseren Analysen geht es nur ums Geld. Dass sich jetzt auch Lehrlinge
vom früheren Arbeitgeber freikaufen müssen, ist unerhört." Gegen
diesen Wildwuchs hilft nach Ansicht der Niederösterreichischen
Arbeiterkammer nur eine gesetzliche Regelung. Der Gesetzgeber muss
schon aus Selbstachtung dafür sorgen, dass illegale, gesetz- und
sitttenwidrige Klauseln aus den Arbeitsverträgen entfernt werden.
Wenn Minister Bartenstein selbst viele Klauseln für "null und
nichtig" hält, soll ihn die Regierungsmehrheit im Parlament dabei
unterstützen und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)
reparieren und an den Sozialausschuss zurückweisen.
AKNÖ-Präsident Staudinger appelliert deshalb heute an die
Abgeordneten Robert Rada, Johann Rädler, Erwin Rasinger, Roderich
Regler, Gerhard Reheis, Heidemarie Rest-Hinterseer, Barbara Riener,
Franz Riepl, Barbara Rosenkranz und Mares Rossmann, zur AVRAG-Novelle
keinen Beharrungsbeschluss zu fassen. Das AVRAG
(Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) wurde vom Bundesrat
beeinsprucht und wird am 1. März neuerlich vom Nationalrat behandelt.
"Beharren Sie bitte nicht auf dieser Gesetzesnovelle, nehmen Sie die
begründeten Einwände des ÖGB und der Arbeiterkammern ernst. Wir
wissen aus der Praxis, dass viele Klauseln unfair gegenüber den
Arbeitnehmern sind."
ÖGB NÖ und AKNÖ werden die Öffentlichkeit weiter über unfaire
Klauseln informieren, die in jüngster Zeit den Arbeitsrechtsexperten
zur Überprüfung vorgelegt worden sind.
Rückfragehinweis:
AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (01) 58883-1247
mailto:peter.sonnberger@aknoe.at
http://noe.arbeiterkammer.at
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