ÖGB NÖ und AKNÖ-Appell an Abgeordnete: Nicht beharren - neu verhandeln
Wien (AKNÖ) - "Berufsverbote, wie sie durch Konkurrenzklauseln
über Arbeitnehmer verhängt werden können, verhindern einen Jobwechsel
unter fairen Bedingungen", kritisiert AKNÖ-Präsident Josef
Staudinger, dass immer mehr Arbeitgeber hohe Beträge als "Ablöse" von
ihren Mitarbeitern verlangen.
Die AKNÖ legt heute zum 14. Mal das Beispiel einer unfairen
Vertragsklausel vor: Ein internationaler Großkonzern mit 2.800
Mitarbeitern in Österreich sucht derzeit wieder Mitarbeiter. Teil des
Arbeitsvertrages ist eine Konkurrenzklausel, die ein Jahr nach
Beendigung des Dienstverhältnisses eine Berufstätigkeit "in keiner
Weise im Geschäftszweig, weder selbstständig noch unselbstständig,
weder entgeltlich noch unentgeltlich, weder mittelbar, noch
unmittelbar" zulässt.
Diese Klausel gilt für alle Länder der Welt, in denen eine
Gesellschaft dieser Gruppe tätig ist. Als Beispiele werden
"Mitgliedsländer der EU, Schweiz, USA, Kanada und Japan" angeführt.
Dazu DDr. Wolfgang Massl, Leiter Arbeitsrecht der AKNÖ: "Für den
Arbeitnehmer ist diese Klausel unzumutbar, da es völlig
undurchschaubar ist, in welchen Ländern weltweit noch Gesellschaften
dieser Gruppe in Zukunft tätig sein werden. Dies ist praktisch ein
weltweites Berufsverbot." In diesem Fall ist die Konventionalstrafe
von 6 Monatsgehältern in einer anderen Klausel versteckt. Möchte ein
Arbeitnehmer dennoch eines Tages den Job wechseln, so wird er per
Vertrag verpflichtet, "jede natürliche und juristische Person
unverzüglich und unaufgefordert bekannt zu geben". Der Großkonzern
behält sich in diesem Fall vor, die Erlaubnis für einen neuen
Arbeitsplatz zu erteilen. DDr. Massl: "Es zeigt sich klar,
Konkurrenzklauseln dienen in Wahrheit als Faustpfand. Sie erschweren
den Arbeitsplatzwechsel, wenn er vom Arbeitnehmer aus geht. Während
die Kündigungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber in keiner Weise
eingeschränkt werden." Konkurrenzklauseln sind ein Vorwand, um die
Rechte der wirtschaftlich Starken zu stärken und die Möglichkeiten
der wirtschaftlich Schwachen zu schwächen.
AKNÖ-Präsident Staudinger appelliert deshalb heute an die
Abgeordneten Walter Posch, Stefan Prähauser, Barbara Prammer, Michael
Praßl, Martin Preineder, Nikolaus Prinz, Thomas Prinzhorn und
Christian Puswald, zur AVRAG-Novelle keinen Beharrungsbeschluss zu
fassen. Das AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) wurde vom
Bundesrat beeinsprucht und wird am 1. März neuerlich vom Nationalrat
behandelt. "Beharren Sie bitte nicht auf dieser Gesetzesnovelle,
nehmen Sie die begründeten Einwände des ÖGB und der Arbeiterkammern
ernst. Wir wissen aus der Praxis, dass viele Klauseln unfair
gegenüber den Arbeitnehmern sind."
ÖGB NÖ und AKNÖ werden die Öffentlichkeit weiter über unfaire
Klauseln informieren, die in jüngster Zeit den Arbeitsrechtsexperten
zur Überprüfung vorgelegt worden sind.
Rückfragehinweis:
AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (01) 58883-1247
mailto:peter.sonnberger@aknoe.at
http://noe.arbeiterkammer.at
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