- 20.02.2006, 13:00:00
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Jetzt schlägt´s 13! Konkurrenzklauseln: AKNÖ-Staudinger lobt Minister Bartenstein
ÖGB NÖ und AKNÖ-Appell an Abgeordnete: Nicht beharren - neu verhandeln
Wien (AKNÖ) -
"Minister Bartenstein hat völlig Recht und verdient deshalb Lob, wenn
er zahlreiche von mir veröffentliche Klauseln in Arbeitsverträgen als
null und nichtig bezeichnet", begrüßt AKNÖ-Präsident Josef
Staudinger, dass der Arbeitsminister laut Bericht aus dem
Sozialausschuss des Nationalrates auf die Linie der Arbeiterkammer
eingeschwenkt ist.
Die AKNÖ legt heute zum 13. Mal das Beispiel einer unfairen
Vertragsklausel vor: Eine Lkw-Fahrerin erhielt dieser Tage einen
engbedruckten 8-seitigen Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorgelegt,
in dem es heißt: "Dem Arbeitgeber entstehen für die Zeit der
Einschulung Kosten in der Höhe von 3.000 Euro." Will sie für einen
anderen Frächter arbeiten, so ist dieser Betrag abgestuft
zurückzuzahlen. Dazu DDr. Wolfgang Massl, Leiter Arbeitsrecht der
AKNÖ: "Kosten für die betriebliche Einschulung dürfen nicht
zurückverlangt werden. Abgesehen davon, dass eine Lkw-Lenkerin nicht
monatelang auf einem Kleintransporter eingeschult werden muss."
Dieser Passus ist daher null und nichtig. Nur wissen das weder die
Arbeit Suchende Lkw-Lenkerin noch offenbar der Arbeitgeber. "Oder",
so Wolfgang Massl, "er handelt wissentlich". Im Falle einer
strafbaren Handlung, so eine weitere Klausel, wird nebst fristloser
Entlassung und Anzeige eine zusätzliche Konventionalstrafe von 15.000
Euro angedroht. Die Lkw-Lenkerin musste auch den Passus: "Diese
Strafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht"
unterschreiben. Der Befund des Arbeitsrechtsexperten Wolfgang Massl:
"Das ist null und nichtig. In die unabhängige Justiz kann ein
Transportunternehmer nicht eingreifen, auch wenn er das zu seinem
Vorteil gerne tun möchte." Die Arbeitgeber sitzen aber am längeren
Ast, weil sie Strafen dieser Art zuerst bei der Abrechnung
einbehalten. Erst bei Verfahren vor den Arbeits- und Sozialgerichten
kann das Unrecht ans Tageslicht kommen.
Die Niederösterreichische Arbeiterkammer lädt Minister Bartenstein
deshalb ein, alle Unternehmer aufzurufen, "null und nichtige
Klauseln" aus den Arbeitsverträgen ihrer Mitarbeiter zu entfernen.
AKNÖ-Präsident Staudinger appelliert deshalb heute an die
Abgeordneten Georg Oberhaidinger, Karl Öllinger, Rudolf Parnigoni,
Helene Partik-Pablé, Otto Pendl, Katharina Pfeffer, Peter Pilz und
Wolfgang Pirklhuber, zur AVRAG-Novelle keinen Beharrungsbeschluss zu
fassen. Das AVRAG wurde vom Bundesrat beeinsprucht und wird am 1.
März neuerlich vom Nationalrat behandelt. "Beharren Sie bitte nicht
auf dieser Gesetzesnovelle, nehmen Sie die begründeten Einwände des
ÖGB und der Arbeiterkammern ernst. Wir wissen aus der Praxis, dass
viele Klauseln in der Mehrzahl unfair gegenüber den Arbeitnehmern
sind."
ÖGB NÖ und AKNÖ werden die Öffentlichkeit laufend über unfaire
Klauseln informieren, die in jüngster Zeit den Arbeitsrechtsexperten
zur Überprüfung vorgelegt worden sind.
Rückfragehinweis:
AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (01) 58883-1247
mailto:[email protected]
http://noe.arbeiterkammer.at
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