- 15.02.2006, 11:22:57
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AK: Sozialausschuss muss heute zusätzliche Verschlechterungen bei unfairen Arbeitsvertragsklauseln zurücknehmen
Wien (OTS) - AK und ÖGB zeigen laufend auf, dass sich die
Arbeitgeber durch systematische Gestaltung der Arbeitsverträge alle
Trümpfe selber zuspielen und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
massiv benachteiligen. "Durch trickreiche Arbeitsverträge wird es
ArbeitnehmerInnen nahezu verunmöglicht, den Arbeitgeber zu wech-seln,
wenn sie sich beruflich verbessern möchten. Gleichzeitig müssen sie
aber alle möglichen einseitigen Eingriffe des Arbeitgebers bezüglich
ihres Arbeitsortes, ihrer Tätigkeit und Arbeitszeit hinnehmen,"
schildert Christoph Klein, Leiter des Bereichs Soziales der AK Wien.
Statt das Problem umfassend zu lösen hat die Regierungsmehrheit im
Nationalrat neben einer einzigen Verbesserung die Lage der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter verschlechtert. "Wenn AK
und ÖGB darauf aufmerksam machen, wo die Menschen der Schuh drückt,
darf ihnen die Regierung doch nicht zusätzlich auf die Zehen
steigen," meint Klein und fordert den heute tagenden Sozialausschuss
des Nationalrates auf, den Einspruch des Bundesrates ernst zu nehmen
und wenigstens die Verschlechterungen unverzüglich zu beseitigen.
Hält die Regierungsmehrheit im Nationalrat an dem Entwurf fest,
wird ein für die ArbeitnehmerInnen unfaires und ungenügendes
Regelwerk endgültig Gesetz. Obwohl AK und ÖGB viele unfaire Klauseln
angeprangert haben, haben sich die Regierungsparteien im Nationalrat
bislang nur zur Regelung von zwei Klauselarten durchringen können. Es
handelt sich dabei einerseits um die Regelung der Konkurrenzklauseln,
die nach dem Nationalratsbeschluss in Zukunft unter einem Verdienst
von rund 1.800 Euro brutto monatlich unzulässig sein sollen. "Diese
Verbesserung ist ungenügend", sagt Klein, "es ist nicht einzusehen,
warum jemand, der über diesem Betrag liegt, weiterhin an den Betrieb
gefesselt wird und sich beruflich nicht verbessern kann." Zudem ist
die Einkommensgrenze so formuliert, dass neben Urlaubs- und
Weihnachtsgeld auch durchschnittlich geleistete Überstunden anteilig
zu berücksichtigen sind - wodurch in vielen Fällen undurchschaubar
bleiben wird, ob eine Konkurrenzklausel gilt oder nicht.
Die zweite Regelung, die Ausbildungskostenrückersatzklauseln
betreffend, bringt überhaupt massive Verschlechterungen. Während
bisher nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte im allgemeinen nur
eine Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers für erhaltene Ausbildungen
von drei Jahren zulässig war, wird diese Frist durch den
Gesetzesbeschluss des Nationalrates auf fünf Jahre verlängert. "Es
ist schlichtweg unerklärlich, warum in einer Zeit, in der die
Halbwertszeit des Wissens rapide sinkt, die Zahlungspflichten der
Beschäftigten für Schulungen und Kurse verlängert werden", sagt Klein
und nennt als Beispiel den Software-Bereich. "Offensichtlich will die
Regierung den Arbeitgebern er-möglichen, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die sich beruflich verbessern möchten, noch länger an
den Betrieb zu fesseln," kritisiert Klein. Ebenfalls inakzeptabel
ist, dass nach dem Willen der Regierungsmehrheit auch der während der
Schulungen bezogene Lohn bis zu fünf Jahre nach der Ausbildung zur
Gänze zurückgefordert werden kann - was nach der bisherigen
Gerichtspraxis unzulässig war.
Rückfragehinweis:
Thomas Angerer
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2578
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at
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