Achtung: Für 18-jährige müssen Eltern aktiv werden
St. Pölten (OTS) - Immer wieder hört und liest man von Fällen, in
denen 18-jährige "aus der Krankenversicherung fallen". Prinzipiell
gilt die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern bei den Eltern bis
zum 18. Lebensjahr, wenn keine eigenständige Erwerbstätigkeit
vorliegt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 123 ASVG) gilt ein
Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres nur dann als
anspruchsberechtigter Angehöriger, wenn bestimmte Voraussetzungen
erfüllt sind (z. B. Schul- oder Berufsausbildung bzw. Studium).
Mit dem 18. Geburtstag ihres Kindes müssen die Eltern daher selbst
aktiv werden und die Voraussetzungen für die Weiterführung der
Mitversicherung bei der nächsten Dienststelle der Krankenkasse
nachweisen. Nur so ist die sichere Inanspruchnahme von Leistungen
mittels der e-card gewährleistet. Ab 18 ist das Kind nicht mehr
automatisch mit den Eltern mitversichert, sodass im Krankheitsfall
bei Benützung der e-card kein Versicherungsschutz gegeben wäre.
Um möglichen Lücken in der Krankenversicherung rechtzeitig zu
begegnen, sind die entsprechenden Nachweise, die zur Mitversicherung
nötig sind (Schulbestätigung pro Schuljahr, Inskriptionsbestätigung
pro Semester bzw. Studienjahr etc.) zeitgerecht zu erbringen. Es gilt
dasselbe wie für die Weitergewährung der Familienbeihilfe.
Nähere Informationen erhalten Sie in jeder Bezirksstelle oder auf
der NÖGKK-Homepage unter www.noegkk.at.
Für telefonische Anfragen im Zusammenhang mit der Mitversicherung von
Angehörigen steht dem Kunden die Telefonnummer 050899-6100 zur
Verfügung.
Rückfragehinweis:
Nö Gebietskrankenkasse
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 050899-5121
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