• 10.02.2006, 10:00:48
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IV Vize-GS Koren: EP-Kompromiss brächte kaum Freiheit für Dienstleistungen - Nächste Woche Nachbesserungen notwendig

Mit Herkunftslandprinzip als Angelpunkt bis zu 800.000 Jobs in Europa möglich

Wien (OTS) - (PdI) "Mit der kürzlichen Einigung über die
Grundlinien der Dienstleistungsrichtlinie hat das europäische
Parlament gezeigt, dass es trotz einer über weite Strecken unsachlich
geführten Debatte handlungsfähig ist. Dies ist der positive Aspekt",
sagte der Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Mag.
Peter Koren heute, Freitag, zur aktuellen Frage der
Dienstleistungsrichtlinie. "Vom Kernstück der Richtlinie, dem
Herkunftslandprinzip im ursprünglichen Kommissions-Vorschlag, ist
allerdings nicht viel übrig geblieben. Damit würde die derzeitige
Situation kaum verbessert werden", kritisierte Koren.

Tatsache sei, "dass Waren, Personen und Geld in der EU frei
zirkulieren - Dienstleistungen bis dato jedoch nur sehr
eingeschränkt. Dieses Potenzial muss endlich frei gesetzt werden. Das
Herkunftslandprinzip ist dafür der notwendige Dreh- und Angelpunkt."
Insgesamt seien laut mehreren Studien von anerkannten
Wirtschaftsforschern bis zu 800.000 neue Jobs in Europa möglich.
"Diese Jobchance sollten wir uns nicht entgehen lassen", so der
IV-Vize-Generalsekretär. Dienstleistungsexporte seien ein
zusätzlicher Hebel für Warenexporte und schaffen Arbeitsplätze im
Inland. "Ein Euro Dienstleistungsexport zieht sieben Euro Warenexport
nach sich. Berechnungen des Industriewissenschaftlichen Instituts
(IWI) zeigen, dass jede zusätzliche Million Euro exportierter
Dienstleistungen 0,8 Millionen Euro Wertschöpfung im Inland und damit
17 Arbeitsplätze bringt."

Nach dem derzeitigen Kompromiss müssen Mitgliedstaaten zwar den
freien Zugang und die Ausübung vom Dienstleistungen weiterhin
sicherstellen, die Einschränkungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten
wurden aber weit über das sachlich gerechtfertigte Maß erweitert. Die
Dienstleistungrichtlinie solle aber mit vereinfachten Zulassungs- und
Genehmigungsverfahren ungerechtfertigte Schranken für fremde
Dienstleistungsunternehmen endlich abbauen. "Das Herkunftslandprinzip
soll bewirken, dass ein Dienstleister nicht bei jeder
Grenzüberschreitung zusätzlichen Anforderungen wie Genehmigungen oder
Erklärungen unterworfen wird und so bei einer EU-weiten Tätigkeit mit
25 verschiedenen Rechtsordnungen konfrontiert ist. Diese
grundsätzliche Stoßrichtung der Richtlinie durch Ausnahmen und
Einschränkungen zu verwässern, ist nicht im Geist des freien
Dienstleistungsverkehrs", so Koren.

"Natürlich müssen die Qualität der Dienstleistungen gesichert und
Lohn- und Sozialdumping hintangehalten werden", betonte Koren.
"Deshalb begrüßen wir, dass die Arbeitnehmerentsenderichtlinie und
die Berufsanerkennungsrichtlinie vom Herkunftslandprinzip ausgenommen
werden sollen. Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip müssen jedoch in
einem eng begrenzten Rahmen gehalten werden. Nationale Abschottung
ist gerade für ein exportorientiertes Land wie Österreich kein
gangbarer Weg." Europäisches Parlament, Rat und Kommission seien nun
gefordert, den Weg einer konsequenten Marktöffnung und Verwirklichung
der Dienstleistungsfreiheit fortzusetzen. Wir hoffen sehr, dass sich
nächste Woche bei der Abstimmung im Parlament in Strassburg jene
Stimmen durchsetzen, denen es ernst ist mit der Verfolgung der
europäischen Wachstums- und Beschäftigungsziele. Bleibt am Ende der
Verhandlungen nur ein Torso des ursprünglichen Prinzips, wird der
Dienstleistungsbinnenmarkt nicht in Schwung kommen", mahnt Koren.

Rückfragehinweis:

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