• 09.02.2006, 10:59:52
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Madejski: Das Rechtsnirwana der Wiener Verkehrspolitik nimmt immer kuriosere Züge an!

Lobautunnel, U-Bahnverlängerung und Tempo-50-Tohuwabohu zeugen von fehlendem Esprit und stellen der Wiener Verkehrspolitik ein schauderliches Zeugnis aus!

Wien, 09-02-2006 (fpd) -

Die Verkehrspolitik in Wien entwickelt sich immer mehr zum
rechtlichen Nirwana. Offenbar verfolge die Wiener SPÖ-Politik seit
den Wahlen im Oktober die "Verzögerung als politisches Credo". Der
Planungs- und Verkehrssprecher der Wiener FPÖ, LAbg. GR Dr. Herbert
Madejski nannte dazu im Zuge seiner heutigen Pressekonferenz drei
Beispiele, die symptomatisch für das Versagen der Wiener
SPÖ-Verkehrspolitik sind.

S1 - Lobautunnel

Die Wiener Umfahrung sei von Haus aus in den letzten Jahrzehnten
verschleppt worden. Erst die obligatorischen Verkehrszusammenbrüche
der vergangenen Jahre auf der A 23 hätten die Wiener Politik dazu
veranlaßt, die Schlagzahl der politischen Entscheidung ein wenig zu
erhöhen und die Planung bzw. die Umsetzung der Umfahrung mehr
schlecht als recht in Angriff zu nehmen. Daß nunmehr eine
"Nachdenkpause" beim Lobautunnel verhängt wurde um einen
"Wasserrechtsbescheid" für die Probebohrungen zu erwirken, sei mehr
als Taktik denn als Notwendigkeit zu bezeichnen. Laut Wasserrecht sei
nämlich ein Wasserrechtsbescheid für die Probebohrung nicht
erforderlich und auch nicht vorgeschrieben, weil Grundwasser - als
vorgeschobenen Argument von Sima - kein öffentliches Gewässer,
sondern Privatgewässer ist. Hier gelten eigene Rechtsvorschriften. Es
dränge sich vielmehr der Verdacht auf, daß die SPÖ Entscheidung zur
Lobauuntertunnelung bis nach den Nationalratswahlen verschleppen
möchte, um nur ja keinen Konflikt mit den Grünen hinaufzubeschwören.
Die SPÖ ist aufgefordert, die beschlossene Trasse, wie sie auch in
ihrem Wahlkampf präsentiert wurde, durch entsprechende Vorleistungen
rasches zu umzusetzen, so Madejski.

U2/U1 Verlängerung

Auch bei der geplanten Verlängerung der U1 nach Rothneusiedel bzw.
dem U2 Ausbau Richtung Praterstadion stehen derzeit alle politischen
Ampeln auf "Rot". Es gibt beim U2 Ausbau nach wie vor keine
Enteigungsbescheide und durch die frühe Kundmachung der Stadt Wien
zur geplanten U1 Verlängerung nach Rothneusiedel, weigern sich
bereits die ersten Grundeigentümer ihre Grundstücke im betroffenen
Gebiet zu verkaufen. Auch in der Donaustadt sind wesentliche
Grundstücksverhandlungen, die für den Bau der U2 nach Aspern
notwendig sind, noch unerledigt. In der Leopoldstadt weigern sich
zwei Hauseigentümer ihr Haus "untertunneln" zu lassen und so stehen
derzeit die Grabungsarbeiten still. Die Ankündigung der
Verantwortlichen "notfalls" auch ohne Genehmigungen graben zu lassen,
bezeichnete Madejski als einmaliges Kuriosum. Als Notfallplan war aus
dem direkten Umfeld des zuständigen Planungsstadtrates zu hören, daß
man im Falle der zeitlichen Undurchführbarkeit einen "Notfallplan" im
Schreibtisch liegen habe. Demnach soll für die
Fußballeuropameisterschaft - falls der U-Bahnausbau nicht rechtzeitig
fertig wird - der Praterstern dahingehend adaptiert werden, daß die
Straßenbahnen in verkürzten Intervallen und ein Fragment der U2 die
Fußballbegeisterten zum Stadion bringen könnten. Schon jetzt führt
die Verkehrsbelastung bei Fußballspielen zu regelmäßigen
Verkehrszusammenbrüchen im 2. Bezirk, so Madejski.

Wien nach wie vor Tempo 50 Zone!

Entgegen allen Zeitungsberichten und der veröffentlichten Meinung zum
Trotz, gilt in ganz Wien nach wie vor die Tempo-50-Verordnung vom
15.9.2005. Es gibt nach wie vor keine neue Verordnung, welche die
generelle Tempo-50-Zone in Wien in Teilbereichen aufheben würde.
Daher, so Madejski, seien auch die neuen Tafeln, die dieser Tage in
Wien montiert werden, ungültig und hätten keinerlei
Rechtsverbindlichkeit. Kaum ein Projekt - außer vielleicht die erste
Etappe des Wiener Stadtrades - sei dermaßen dilettantisch und
unzureichend vorbereitet gewesen, wie diese Tempo-50-Verordnung zum
Immissionsgesetz.
Auch sei nach wie vor unklar, mit welcher sachlichen Begründung, die
die StVO vorschreibt, die Verordnung aufgehoben werden soll. Laut
internen Magistratsgesprächen sollen die Begriffe "nicht verbaut" und
"dicht verbautes Gebiet", die jedoch nicht näher definiert sind, als
sachliche Argumentation dienen. Es wird noch spannend, wie die
rechtskundigen Beamten im Rathaus diesen Graubereich behandeln
werden.
Tatsache ist jedenfalls, daß sowohl in der Donaustadt aber auch auf
der B14 Richtung Klosterneuburg die derzeitige Regelung bzw. der von
Schicker bekanntgegeben Kompromiß für die Mehrheit der Betroffenen
inakzeptabel ist.

Die FPÖ wird jedenfalls sofort nach Bekanntgabe der sachlichen
Begründung für höhere Geschwindigkeiten als 50 km/h im Ortsgebiet,
für die derzeit sechs Straßen, welche als fauler Kompromiß zwischen
Schicker/Sima und den Autofahrerklubs ausgehandelt wurden, auch für
alle anderen Straßenzüge, die vor dem 15.9.2005 in diese Regelung
fielen, neue Geschwindigkeitsbegrenzungen beantragen. Mit sehr guten
rechtlichen Aussichten für die Verwirklichung dieser freiheitlichen
Initiative ist zu rechnen. Zusammenfassend kann festgestellt werden,
so Madejski, daß in Wien in spätestens einem Jahr "wieder alles beim
Alten sein wird." (Schluß) jen

Rückfragehinweis:
FPÖ-Wien

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