• 07.02.2006, 11:58:37
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ÖAMTC warnt vor "Schnellschuss" bei der Winterreifenpflicht

Club fasst die Voraussetzungen für neue Vorschriften zusammen

Wien (OTS) - "Damit wir seriös über die Einführung einer
Winterreifenpflicht diskutieren können, müssen bestimmte
Voraussetzungen dafür gegeben sein", sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
So gibt es etwa keine EU-weite einheitliche Definition von
Winterreifen. Derzeit kann das M+S-Symbol praktisch auf jedem Reifen
ungeprüft angebracht werden. In den USA etwa ist fast jeder am Markt
befindliche Reifen - egal ob Sommer- oder Winterreifen - mit M+S
gekennzeichnet. "Die Wintertauglichkeit solcher Reifen ist oft
praktisch gleich Null. "Ohne einheitliche Definition von Winterreifen
greift die Forderung nach einer Winterreifenpflicht aber zu kurz",
kritisiert Hoffer. Hier sollte Österreich den EU-Vorsitz nützen und
einen Beitrag zur Klarstellung leisten.

Außerdem spricht sich der ÖAMTC klar gegen eine Stichtagsregelung
aus. Diese scheitert schon allein an der topographischen Situation
Österreichs, also den regionalen Unterschieden zwischen Alpenregion
und östlichem Flachland. Während im Westen bereits der erste Schnee
fällt, gibt es im Osten oft noch spätsommerliche Temperaturen. "Das
Fahren mit Winterreifen von einem bestimmten Stichtag abhängig zu
machen, würde aber bei Autofahrern für Glaubwürdigkeits- und vor
allem Akzeptanzprobleme sorgen", sagt der ÖAMTC-Jurist. Außerdem
wären viele Reifenhändler durch den Kundenansturm am jeweiligen
Umstellungstag hoffnungslos überfordert.

Eine Vorschrift, die auf Schneefahrbahn eine entsprechende
Bereifung vorschreibt, wäre durchaus diskussionswürdig. Deutschland
etwa führt mit Mai eine solche Bestimmung ein. Der ÖAMTC-Experte
zerstreut allerdings bei sparwilligen Gemeinden allzu große Euphorie.
Denn auch wenn es eine Winterreifenpflicht geben sollte, ist der
Straßenerhalter dennoch verpflichtet, für ausreichende
Straßenreinigung und -streuung zu sorgen. Hier bleiben die Behörden
nach wie vor gefordert: Die schon jetzt bestehende Verpflichtung bei
extremen Witterungsbedingungen, Straßenabschnitte für Fahrzeuge ohne
geeignete Winterausrüstung zu sperren, muss aufrecht bleiben.
"Außerdem müssen Begleitmaßnahmen wie ausreichende Plätze zum
Kettenanlegen, Umkehrmöglichkeiten und großräumige Ausweichrouten
geschaffen werden", so Hoffer abschließend.

(Schluss)

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Margret Handler
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at

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