• 06.02.2006, 09:52:59
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AVISO: Konferenz der COSAC-Vorsitzenden im Parlament am 20. Februar Europaausschüsse diskutieren Verfassung, Subsidiarität und Wachstum

Wien (PK) - Im Rahmen des österreichischen EU-Vorsitzes wird das
österreichische Parlament am 20. Februar Tagungsort einer
Konferenz der Vorsitzenden der COSAC, der Konferenz der
Europaausschüsse der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedsländer
und des Europäischen Parlaments, sein. Im Mittelpunkt werden
dabei drei Schwerpunktthemen der Ratspräsidentschaft stehen, die
für die weitere Entwicklung der Union, vor allem aber auch für
deren Akzeptanz durch die EU-Bürgerinnen und –Bürger von
zentraler Bedeutung sind: die Zukunft des EU-Verfassungsvertrags,
die weitere Vorgangsweise bei der Subsidiaritätsprüfung durch die
nationalen Parlamente und der Lissabon-Prozess (Pakt für Wachstum
und Beschäftigung) unter besonderer Berücksichtigung der
demographischen Aspekte.

Wie Abgeordneter Werner Fasslabend, der gemeinsam mit Bundesrat
Gottfried Kneifel die Konferenz leiten wird, betonte, sei
gedacht, mit der Diskussion über diese prioritären Fragen nicht
nur die Ziele der österreichischen Ratspräsidentschaft in alle
Parlamente der EU-Mitgliedsländer hineinzutragen, sondern man
erwarte sich auch ein erstes Feedback von den Abgeordneten der
anderen Länder. Die Sitzung dient der Vorbereitung der XXXV.
COSAC am 22. und 23 Mai in Wien in den Redoutensälen der Hofburg.

Die Tagung wird durch ein Statement von Bundesministerin Ursula
Plassnik zum Thema "Reflexionsperiode und Prioritäten der
österreichischen Ratspräsidentschaft" eingeleitet. Im Zuge der
daran anschließenden Debatte sollen gemeinsam mit der
Außenministerin Ideen und Vorschläge zur weiteren Vorgangsweise
hinsichtlich des EU-Verfassungsvertrags entwickelt werden. Die
Situation stellt sich in den einzelnen EU-Staaten höchst
unterschiedlich dar. Mehr als die Hälfte der Länder haben bereits
ratifiziert. Einige, wie Frankreich und die Niederlande, seien
weit davon entfernt, und das Europäische Parlament habe auf Grund
des so genannten Duff-Voggenhuber-Berichts eigene Vorschläge zum
Verfassungsprozess vorgelegt, skizzierte Abgeordneter Fasslabend
die derzeitige Lage.

Als eine Kernfrage in Bezug auf mehr Bürgernähe und Akzeptanz der
EU durch die Bevölkerung wird das Prinzip der Subsidiarität
gesehen, dem der zweite Tagesordnungspunkt der Konferenz gewidmet
ist. Staatliche Aufgaben sollen von jener Ebene (Gemeinden,
Länder, Staaten, EU) wahrgenommen werden, die diese auch am
besten erfüllen kann. Werner Fasslabend unterstrich in diesem
Zusammenhang die Notwendigkeit, den Entscheidungsprozess
möglichst nahe an die Bevölkerung heranzuführen. Es müsse daher
zu einer klaren Struktur der Aufgabenstellungen kommen, um
festlegen zu können, was in die nationale Kompetenz und was in
die Kompetenz der EU fällt. Bundesrat Gottfried Kneifel erhofft
sich dadurch eine Stärkung des Vertrauens in das gemeinsame
Europa. Das Subsidiaritätsprinzip nun konkret bei allen
europäischen Gesetzesbeschlüssen umsetzen zu wollen, gehe in die
richtige Richtung. Dabei komme dem Bundesrat als Vertretung der
Länder eine besondere Bedeutung zu.

Der Entwurf für eine EU-Verfassung sieht für nationale Parlamente
bei Bestehen von Zweifeln an der Vereinbarkeit eines
Gesetzesentwurfs mit dem Subsidiaritätsprinzip die Möglichkeit
vor, an die EU-Institutionen Stellungnahmen zu richten. Im Falle
eines Vorliegens von begründeten Stellungnahmen von einem Drittel
(in den Bereichen Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen oder
Polizeiliche Zusammenarbeit von einem Viertel) der Gesamtzahl der
den nationalen Parlamenten zugewiesenen Stimmen (jedes Parlament
hat 2 Stimmen) hat die betroffene EU-Institution den Entwurf
einer neuerlichen Prüfung zu unterziehen.
Um die Mechanismen und die dafür notwendigen Vorkehrungen seitens
der Parlamente auszuloten, sind die Parlamente übereingekommen,
Testphasen zu starten. Einem ersten Testlauf während der
luxemburgischen Präsidentschaft soll nun ein weiterer auf Grund
des neuen Legislativprogramms der Kommission folgen. Welche
Vorhaben dafür in Frage kommen, das wird ebenfalls von den COSAC-
Vorsitzenden beraten werden. Anlässlich der XXXV. COSAC-Tagung am
22. und 23. Mai soll dann das Ergebnis des zweiten Testlaufs
präsentiert werden. Neben diesen beiden COSAC-Treffen wird sich
auch eine "Subsidiaritätskonferenz" in St. Pölten vom 18.bis 19.
April mit dem Thema befassen.

Schließlich werden sich die COSAC-Vorsitzenden dem Pakt für
Wachstum und Beschäftigung, dem so genannten Lissabon-Prozess,
unter besonderer Berücksichtigung der demographischen Aspekte
widmen. Der demographischen Entwicklung in Bezug auf den Pakt
besonderes Augenmerk zu schenken, sei zunächst vom Großteil der
EU-Mitgliedsländer eher zurückhaltend begegnet worden, erläuterte
dazu Abgeordneter Fasslabend. Im vorliegenden Kommissionsbericht
zum Verlauf des Lissabon-Prozesses stelle die Frage der
demographischen Entwicklung in Europa jedoch einen der vier
Schwerpunkte dar. Die Ziele, mehr Wachstum und Beschäftigung,
könnten nur unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts der
Bevölkerungsentwicklung erreicht werden, zeigte sich Fasslabend
überzeugt. Das Verhältnis zwischen aktiv im Beruf stehenden
Menschen und jenen, die ein Transfereinkommen beziehen, sei in
diesem Zusammenhang ein wesentlicher Aspekt. Auch sei die
Innovationsbereitschaft einer Gesellschaft mit der
demographischen Entwicklung eng verknüpft.

Impulse für die Diskussion wird ein Referat von Wolfgang Lutz,
Österreichische Akademie der Wissenschaften und IIASA, geben.

Mit einer interparlamentarischen Konferenz zum Lissabon-Prozess,
die am 31. Jänner und 1. Februar 2006 unter Vorsitz von EP-
Präsident Josep Borrell, Nationalratspräsident Andreas Khol und
Bundesratspräsidentin Sissy Roth-Halvax in Brüssel stattgefunden
hat, hat das österreichische Parlament unterstrichen, dass das
Thema Wachstum und Beschäftigung eine Priorität der
österreichischen Ratspräsidentschaft ist. Auf der Grundlage der
25 nationalen Programme zum Lissabon-Prozess und der "Best-
Practice-Modelle" erörterten über 250 Vertreter der nationalen
Parlamente und des Europäischen Parlaments weitere konkrete
Schritte zur Ankurbelung von Wachstum und Beschäftigung in Europa
(siehe Meldung der PK Nr. 60 vom 1. Februar 2006). (Schluss)

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