• 06.02.2006, 09:48:20
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ÖAMTC: Tagfahrlicht oder Fahrlichtschaltung - wann macht Nachrüsten Sinn?

Welche Möglichkeiten es für welches Auto gibt, erfährt man unter www.oeamtc.at/lichtamtag

Wien (OTS) - Fahrzeughersteller und Fachgeschäfte für Autozubehör
werben verstärkt mit Nachrüst-Aktionen für Tagfahrlicht. "Wobei
manchmal die Bezeichnungen für Tagfahrlicht und diverse
Fahrlichtschaltungen durcheinander geraten", sagt ÖAMTC-Techniker
Steffan Kerbl. Geworben wird meist für eine Nachrüstung mit
Tagfahrlicht, tatsächlich handelt es sich aber um
Fahrlichtschaltungen. "Und das sind zwei unterschiedliche Dinge", so
der Club-Techniker.

Als Tagfahrlicht werden verbrauchsarme Leuchten, die der
ECE-Regelung 87 entsprechen, bezeichnet. Diese sind weniger intensiv
als Abblendlicht und machen das Fahrzeug zwar sichtbar, aber sie
dienen nicht der Ausleuchtung der Straße. Darüber hinaus leuchtet
Tagfahrlicht nur nach vorne. Audi ist derzeit der einzige Hersteller,
der zumindest für einige Modelle dieses "Tagfahrlicht" anbietet.

Ein Gros der Autohersteller stattet seine Neuwagen mit
verschiedenen "Fahrlichtschaltungen" aus. Auch wenn mit
Nachrüst-Aktionen für Tagfahrlicht geworben wird, gemeint sind
meistens Fahrlichtschaltungen. "Seinen Gebrauchtwagen kann man bei
jeder Fachwerkstätte mit einer Fahrlichtschaltung nachrüsten lassen",
sagt Kerbl. Meist wird bei einer Fahrlichtschaltung nach dem Start
automatisch das Abblendlicht in Verbindung mit Begrenzungs- und
Schlusslicht sowie die Kennzeichen- und die Armaturenbeleuchtung
aktiviert. Die Kosten einer Umrüstung liegen je nach Fabrikat
zwischen 20 und 220 Euro. Teurer kommt das Nachrüsten mit
Tagfahrleuchten. Hier liegt der Preis je nach Modell zwischen 150 und
300 Euro.

Nur "Licht nach vorne" ist im Tunnel zu wenig

"Der Vorteil einer Fahrlichtschaltung ist, dass man sich um das
Licht einschalten nicht mehr kümmern muss", erklärt der
ÖAMTC-Experte. Läuft der Motor, ist auch das Licht an - wird der
Motor abgestellt, geht das Licht aus. So kann man bei der Einfahrt in
einen Tunnel oder bei Einbruch der Dämmerung nicht aufs Licht
einschalten vergessen. Anders bei Tagfahrlicht: Nachdem dieses nur
nach vorne strahlt und auch nicht so hell leuchtet, ist man in einem
Tunnel oder im Dunkeln von hinten nicht sichtbar. Die Gefahr, dass
man dann aufs Licht aufdrehen vergisst oder von anderen
Verkehrsteilnehmern nicht gesehen wird, ist aber dennoch groß.

Eine Nachrüstung mit "Tagfahrlicht" kann bei Fahrzeugen
interessant sein, bei denen der Lampentausch für das normale
Abblendlicht sehr aufwändig und damit teuer ist. "Das trifft
besonders auch auf Fahrzeuge mit Xenon-Licht zu, wo der Austausch der
gesamten Leuchteinheit teurer als die Nachrüstung mit Tagfahrleuchten
kommt", sagt der Club-Techniker.

Der ÖAMTC sieht die erwähnten und derzeit am Markt angebotenen
modifizierten Fahrlichtschaltungen nur als eine Übergangslösung und
fordert die Fahrzeugindustrie auf, ab 2007 EU-weit alle Neufahrzeuge
mit einem ECE-konformen Tagfahrlicht in Verbindung mit einem
Lichtsensor auszustatten, damit im Bedarfsfall die erforderliche
(komplette) Fahrzeugbeleuchtung automatisch aktiviert wird.

Übringens: Ab 15. April sind 15 Euro Strafe fällig, wenn man ohne
Licht fährt.

(Schluss)

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Margret Handler
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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