- 03.02.2006, 12:44:00
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Menschenrechte müssen auch für Flüchtlinge gelten
Das neue Asyl- und Fremdenrechtspaket ist in Kraft.
Wien (OTS) - Es ist unvorstellbar, dass Asylwerber die mit einer
Österreicherin oder einem Österreicher verheiratet sind, zurück in
ihr Heimatland müssen, um einen Antrag auf Niederlassungsbewilligung
aus der zuständigen Botschaft stellen. In das Land, aus dem der/die
AsylwerberIn geflohen ist, um sein Leben zu retten, muss er zurück,
um legal nach Österreich einreisen zu können.
Weiters muss der Asylantrag zurückgezogen werden, um eine
Niederlassungsbewilligung zu beantragen. Sobald das getan wird, ist
der Asylwerber illegal in Österreich und wird deswegen auch
ausgewiesen. Ein Teufelskreis, der nicht zu durchbrechen ist.
Weiters plädiert das WIK-Vernetzungsbüro seit langem für eine
kollektive Regularisierung für Personen die länger als zwei Jahre in
Österreich leben. Eine neue Kommission soll gegründet werden, damit
die Anträge rasch überprüft und Asylwerber legalisiert werden.
Traumatisierte und Folteropfer.
Bisher waren sie geschützt; ab 1. Jänner 2006 werden auch sie
gnadenlos deportiert.
Asylorganisationen sind der Meinung, dass die angeblich sicheren
"Dublin"-Staaten, von denen bekannt ist, dass Flüchtlinge dort nicht
sicher sind: zum Beispiel die Slowakei, wo die Anerkennungsrate knapp
über Null Prozent beträgt, keine Lösung darstellt.
Wir verlangen die freie Wahl des Asyllandes durch den Flüchtling.
Rückfragehinweis:
WIK-Vernetzungsbüro
Nasila Berangy - PR und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 01 - 641 84 30
E-Mail: info@wik-vernetzungsbuero.at
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