• 02.02.2006, 09:33:32
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  • OTS0037 OTW0037

Patientenanwälte begrüßen Vorwärtsschritt bei Patientenverfügung

Patient kann medizinische Behandlungen per Dokument ausschließen

St. Pölten (OTS) - Als einen großen Schritt zur Stärkung der
Patientenrechte bezeichnet der Sprecher der Patientenanwälte Gerald
Bachinger die Behandlung der Patientenverfügung im Ministerrat. Mit
diesem Dokument können Patienten im Vorhinein bestimmen, welchen
medizinischen Maßnahmen sie nicht zustimmen, falls sie später zu
einer solchen Meinungsäußerung nicht mehr in der Lage sind.

Eine vom Gesundheitsministerium eingesetzte Arbeitsgruppe hatte
sich in den vergangenen eineinhalb Jahren mit der Materie intensiv
beschäftigt. "Dabei waren die Patientenanwälte stets eingebunden.
Unsere Erfahrungswerte aus der täglichen Arbeit mit den Anliegen der
Patienten wurden in die verschiedenen Entwürfe eingearbeitet", lobt
Bachinger die vorbildhafte Zusammenarbeit.

"Noch wichtiger ist freilich, dass wir für die Patienten nun einen
Weg gefunden haben, wie sie ihren Willen kundtun können, sollten sie
dazu später nicht mehr in der Lage sein. Der derzeitige Graubereich
hat zu vielen unklaren Situationen geführt und dem behandelnden Arzt
in einen rechtlichen Zwiespalt zwischen Patientenwillen und richtiger
Behandlung gebracht. Nun kann er den Willen des Patienten genau
erkennen und in seiner Behandlung entsprechend berücksichtigen", so
der Sprecher der Patientenanwälte.

Laut dem aktuellen Entwurf soll es eine "verbindliche" und eine
"beachtliche" Verfügung geben. Eine "verbindliche" Patientenverfügung
erfordert die volle Urteilsfähigkeit des Betroffenen, eine Aufklärung
durch den behandelnden Arzt und eine Bestätigung durch einen Notar,
Rechtsanwalt oder Patientenanwalt. Sie gilt fünf Jahre und muss dann
erneut bestätigt werden. Genügt die "verbindliche" Verfügung nicht
diesen Vorschriften, ist sie eine "beachtliche" Patientenverfügung.
Sie dient dem behandelnden Arzt als Orientierungshilfe.

"Als wichtige Entscheidungshilfe hat sich zuletzt die
Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Verfügungsformen herausgestellt",
so Bachinger. "Viele Patienten wollen nicht bis ins letzte Detail
verbindlich festlegen, was mit ihnen geschieht, sondern dem Arzt
einen gewissen Spielraum lassen, ihn aber gleichzeitig mit
Informationen versorgen, wie sie Behandlungen in gewissen Situationen
gegenüber stehen."

Rückfragehinweis:
NÖ Patientenanwalt Gerald Bachinger, 02742/90 05-15575

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF

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